EU: Kursmanipulation wird europaweit Straftat

(c) AP (Yves Logghe)
  • Drucken

Österreich ist eines von wenigen Ländern der Europäischen Union, in denen die Manipulation von Wertpapierkursen bloß eine Verwaltungsübertretung ist. Binnenmarktkommissar Michel Barnier will das rasch ändern.

Brüssel. Eine börsenotierte Immobiliengesellschaft, die das Geld ihrer Anleger nicht dazu verwendet, lohnende neue Investitionen zu tätigen, sondern den eigenen Aktienkurs künstlich hochzutreiben: Das gilt an der Wiener Börse momentan noch als Kavaliersdelikt, wie zahlreiche geprellte Anleger diverser einst hochgejubelter Unternehmen in den letzten Jahren schmerzhaft erfahren mussten. EU-Binnenmarktkommissar Michel Barnier will diesen Missstand beheben: Er wird am Mittwoch vorschlagen, neben dem Insiderhandel auch die Marktmanipulation strafbar zu machen, wie mit der Sache vertraute EU-Beamte am Montag erklärten.

Marktmanipulation ist nach den Worten des Börsegesetzes jedes wissentlich missbräuchliche Verhalten, mit dem die Bildung von Wertpapierkursen durch Angebot und Nachfrage beeinflusst wird, um sich einen persönlichen Nutzen zu verschaffen. Der Finanzvorstand, der einer Zeitung gezielt Ezzes bezüglich der Aktie seines Unternehmens gibt, damit ein entsprechender Bericht ihren Kurs hochtreibt, fällt ebenso darunter wie der eingangs erwähnte kursmanipulierende Kauf eigener Aktien. In Österreich ist Marktmanipulation allerdings nur eine Verwaltungsübertretung, die von der Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) mit bis zu 75.000 Euro Geldstrafe zu ahnden ist; der etwaige Kursgewinn fällt an die FMA.

Bei Insiderhandel droht bereits Haft

Im Gegensatz dazu ist Insiderhandel, also die Verschaffung eines persönlichen Vorteils aufgrund einer privilegierten Information, in Österreich eine Straftat, für die das Börsegesetz bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe vorsieht. Bisher hat es aber erst eine rechtskräftige Verurteilung wegen Insiderhandels gegeben, sagte Klaus Grubelnik, Mediensprecher der FMA, auf Anfrage der „Presse“. Im Jahr 2004 wurde ein Drucker, den den Börseprospekt des Wassertechnikunternehmens BWT produziert hatte, zu einer bedingten dreimonatigen Gefängnisstrafe verurteilt. Er hatte in diesem Prospekt von einer technischen Innovation gelesen, die BWT bekannt zu geben plante, und unter Verletzung seiner Verschwiegenheitserklärung BWT-Aktien gekauft, deren Kurs nach Veröffentlichung dieser Information stieg. Mehrere aufsehenerregende Fälle, darunter jener des früheren Voest-Vorstandschefs Franz Struzl, endeten mit Diversionen, also der außergerichtlichen Zahlung von Geldbußen.

EU-Kommissar Barnier will nun auch die letzten rechtlichen Lücken in Europa schließen, die derzeit noch unlauteres Verhalten privilegierter Marktteilnehmer begünstigen. Bulgarien ist das einzige Land, in dem weder Marktmanipulation noch Insiderhandel eine Straftat ist. Neben Österreich ist zumindest eines der beiden Verhalten noch in Finnland, der Slowakei und der Tschechischen Republik keine Straftat, sondern nur Verwaltungsübertretung.

Der Kommissar wird sich dabei einer neuen, bisher noch nicht verwendeten Kompetenz bedienen, die ihm der EU-Vertrag von Lissabon gibt. Wenn die Kommission der Meinung ist, dass ein bestimmtes Problem nur mit Mitteln des justiziellen Strafrechts einzudämmen ist, kann sie vorschlagen, dass die nationalen Regierungen für dieses Problem strafrechtliche Sanktionen einführen müssen. „Brüssel“ verordnet also, genau genommen, nur die Strafbarkeit an, nicht aber das Strafmaß für Börsentrickser; wie viel „Schmalz“ es für Marktmanipulatoren gibt, ist Sache der Mitgliedstaaten.

Neuer EU-Druck auf Kreditratingagenturen

Darüber hinaus plant die Kommission eine weitere Verschärfung der Vorschriften für Kreditratingagenturen. „Keine Entscheidung soll künftig ausschließlich auf Grundlage nur eines einzigen Ratings getroffen werden“, sagte eine mit der Sache betraute EU-Beamtin. Barniers Experten denken folglich nun an eine Rotation der Agenturen, welche die Kreditwürdigkeit börsenotierter Unternehmen bewerten. Die Kommission möchte ferner die kleinen Konkurrenten der drei marktbeherrschenden Agenturen Standard & Poor's, Moody's und Fitch stärken.

Und auch in der Frage, wie marode Banken ordentlich abzuwickeln sind, wird Barnier konkrete Vorschläge auf den Tisch legen. Eine neue EU-Richtlinie solle es den europäischen Bankaufsehern ermöglichen, „Maßnahmen zu ergreifen, um Probleme vorab zu erkennen, und die Mittel zu haben, rasch einzugreifen“. Es solle frühe Eingriffszuständigkeiten in das Management einer Bank geben, man sieht, dass sie in eine untragbare Geschäftslage gerät.

Bankenabwicklung: Klarheit für Investoren

Dabei geht es darum, zuerst die Gläubiger und Aktionäre von Banken zu deren Stützung heranzuziehen. „Ein rechtlich klarer Rahmen schafft die Möglichkeit, dass die Anleger ihre Risken entsprechend bepreisen“, sagte die EU-Beamtin. „Diese Signale bekommen wir auch von den Märkten.“

Auf einen Blick

Marktmanipulation ist keine Straftat – doch nach dem Willen der EU-Kommission wird sich das bald ändern. Österreich muss laut einem Vorschlag der Kommission, der am Mittwoch präsentiert wird, neben Insiderhandel auch die missbräuchliche Beeinflussung von Wertpapierkursen strafbar machen. Derzeit ist das nämlich laut Börsegesetz nur eine Verwaltungsübertretung.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 18.10.2011)

Lesen Sie mehr zu diesen Themen:


Dieser Browser wird nicht mehr unterstützt
Bitte wechseln Sie zu einem unterstützten Browser wie Chrome, Firefox, Safari oder Edge.