Der Sekundenschlaf eines Bankmitarbeiters hat zu einem verhängnisvollen Fehler geführt: Weil der Mann dabei auf die Taste "2" seiner Computertastatur kam, wurde der Zahlungsbeleg eines Pensionisten in Höhe von 62,40 Euro in 222.222.222,22 Euro geändert.
Eine Kollegin übersah den Fehler bei der Überprüfung von Belegen und wurde gekündigt. Zu Unrecht urteilte das Hessische Landesarbeitsgericht: Sie überprüfte 603 Belege innerhalb von weniger als 1,4 Sekunden. Dabei übersah sie den fehlerhaften Beleg, den ihr nicht für die Prüfung des Betragsfeldes zuständiger Kollege verursacht hatte.
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