EU: Brüssel prüft Quote für Frauen

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Die Kommission will auf die gefloppte Selbstverpflichtung der Firmen reagieren. Eine EU-weite Gesetzespflicht, eine bestimmte Anzahl der Aufsichtsratssitze für Frauen zu reservieren, wird immer wahrscheinlicher.

Brüssel. Eine EU-weite Gesetzespflicht für Unternehmen, eine bestimmte Anzahl ihrer Aufsichtsratssitze für Frauen zu reservieren, wird immer wahrscheinlicher. Am Montag eröffnet die Europäische Kommission eine europaweite öffentliche Konsultation zur Frage, wie die der Anteil von Frauen in wirtschaftlichen Entscheidungsfunktionen erhöht werden soll. Das ist stets der erste Schritt, wenn die Kommission mit dem Gedanken spielt, von ihrem Recht zur Gesetzesvorlage Gebrauch zu machen. Und das zieht sie nun ernsthaft in Erwägung, wie Viviane Reding, Vizepräsidentin der Brüsseler Behörde, im Gespräch mit der „Presse“ klarmacht: „Wir werden fragen: Welche Maßnahmen brauchen wir – reine Empfehlungen, oder müssen wir regulieren?“

Stärkster Anstieg seit Jahren

Reding hat vor einem Jahr versucht, Europas Unternehmen zur freiwilligen Selbstverpflichtung zu animieren, mehr Frauen in ihre Aufsichtsräte zu bringen. Doch das mit viel Brimborium verkündete Memorandum „Frauen in den Chefetagen – Selbstverpflichtung für Europa“ war ein Rohrkrepierer. Gerade einmal 24 europäische Firmen haben die Selbstverpflichtung unterzeichnet, bis zum Jahr 2015 den Frauenanteil in Aufsichtsräten beziehungsweise Vorständen auf 30Prozent zu erhöhen und bis 2020 auf 40Prozent.

Zwar gab es im Zeitraum zwischen Oktober 2010 und Jänner 2012 die seit Jahren stärkste Zunahme an Frauen in unternehmerischen Führungspositionen. Von 11,8 stieg der weibliche Anteil der Aufsichtsräte auf 13,7 Prozent.

Doch dieser Anstieg war in erster Linie auf die Einführung gesetzlicher Frauenquoten in einigen europäischen Staaten zurückzuführen. Rund die Hälfte des Anstiegs des Frauenanteils ging auf Frankreich zurück. Dort wurde am 27.Jänner 2011 ein Gesetz verabschiedet, das vorschreibt, dass beide Geschlechter bis zum Jahr 2014 mit mindestens 20Prozent und bis zum Jahr 2017 mit mindestens 40 Prozent in Vorstand und Aufsichtsrat vertreten sein müssen. Diese Frauenquote gilt für alle Kapitalgesellschaften, die im Durchschnitt der Jahre 2008 bis 2010 mindestens 500 Mitarbeiter gehabt und mindestens 50Millionen Euro Jahresumsatz erzielt haben. Rund 2000 Firmen fallen unter diese Kriterien.

Frankreichs Gesetz als Vorbild

Die Folge: Binnen Jahresfrist stieg der Frauenanteil in Frankreichs Chefetagen von 12,3 auf 22,3Prozent. Das ist das erste Argument, das in Redings Augen für ein Gesetz spricht: „Ich bin keine große Anhängerin von Quoten – aber ich sehe, was sie bringen. In Frankreich ist die Quote noch nicht gesetzlich in Kraft getreten, aber die Unternehmen haben gesagt: Wir nehmen uns schon jetzt die besten Talente.“

Das zweite politische Argument, das die Kommission sehr konkret mit dem Gedanken an eine Frauenquote spielen lässt, liegt in der breiten Mehrheit der Europäer, die das befürworten. Vorsorglich hat die Kommission eine Eurobarometer-Umfrage zum Thema erstellen lassen, in der 75 Prozent der Befragten „total dafür“ sind, dass bei gleicher Befähigung Frauen Männern bei der Besetzung von Aufsichtsräten vorgezogen werden sollen. 17Prozent lehnen das entschieden ab, acht Prozent sind unentschlossen.

Das dritte Argument für eine europaweite gesetzliche Quotenregelung ist nach Redings Ansicht die wachsende Gefahr für den gemeinsamen Binnenmarkt, den die steigende Zahl nationaler Regelungen mit sich bringt.

In Spanien zum Beispiel wird die Missachtung einer bis zum Jahr 2015 zu erreichenden 40-Prozent-Quote zwar nicht direkt bestraft. Allerdings kann der Frauenanteil laut einem Gesetz aus dem Jahr 2007 bei der Vergabe öffentlicher Aufträge eine Rolle spielen. Einem nichtspanischen Unternehmen, dem in seiner Heimat keine Frauenquote vorgeschrieben ist, könnten also beim Mitbieten um einen EU-weit ausgeschriebenen Auftrag Nachteile entstehen, die das Funktionieren des Binnenmarktes beeinträchtigen, gab Reding zu bedenken.

„Kein Erfolg in Österreich“

In Österreich, wo es bekanntlich keine gesetzliche Frauenquote gibt, ist der Frauenanteil im untersuchten Zeitraum von 8,7 auf 11,2 Prozent gestiegen. Relativ gesehen ein Fortschritt, im europäischen Vergleich aber hinken die heimischen Unternehmen hinterher. „Österreich ist nicht unter den Erfolgserlebnissen“, sagte Reding.

Auf einen Blick

Gesetzliche Frauenquoten für Aufsichtsräte gibt es in Europa derzeit in Frankreich, Italien, Spanien, den Niederlanden, Dänemark, Finnland und Griechenland. Bisweilen betreffen sie alle Kapitalgesellschaften, bisweilen nur Unternehmen, an denen der Staat beteiligt ist. In Slowenien und Österreich werden zumindest für Unternehmen mit staatlicher Beteiligung über Verwaltungsvorschriften Quoten normiert.

Die EU-Kommission startet am Montag eine öffentliche Befragung, die bis Ende Mai läuft und auf die ein EU-weiter Gesetzesvorschlag folgen könnte.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 05.03.2012)

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