Goldhase: EuGH entscheidet gegen Lindt & Sprüngli

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Symbolbild(c) Clemes Fabry
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In Österreich war der Schweizer Konzern Lindt & Sprüngli vor Gericht erfolgreich, in Europa nicht: Die Europäische Union gewährt dem in Goldpapier verpackten Schokoladehasen keinen speziellen Markenschutz.

Wien/Ag./Jil. Die in Goldpapier verpackten Schokoladehasen des Schweizer Herstellers Lindt & Sprüngli müssen weiterhin ohne speziellen Markenschutz durch die EU auskommen. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg bestätigte am Donnerstag eine Entscheidung der EU-Markenschutzbehörde OHIM, wonach der Schokoladeproduzent seine Hasen nicht als spezielle Marke registrieren lassen kann.

Die Goldhasen verfügen nach Ansicht der Behörde nicht über genügend spezielle Merkmale, die einen Schutz vor ähnlich aussehenden Produkten rechtfertigen würden. Lindt & Sprüngli betrachtet den Goldhasen ebenso wie einen im vergangenen Jahr für das Weihnachtsgeschäft konzipierten Goldbären als einen ihrer Marketing-Ikonen. Das zuständige Gemeinschaftsmarkenamt, das EU-Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (HABM), habe allerdings ursprünglich richtig und fehlerfrei entschieden, als man Lindt den Markenschutz verwehrte, teilte der Gerichtshof am Donnerstag mit.

In Österreich ist der Hersteller Hauswirth aus Kittsee dem Schweizer Weltkonzern im März im Streit um goldene Schokohasen vor dem Obersten Gerichtshof (OGH) unterlegen. Der OGH kam zu einem ganz anderen Urteil als der EuGH: Laut Höchstgericht verletzt der in Goldfolie gehüllte Hauswirth-Hase mit seiner roten bzw. rot-weiß-roten Schleife die Markenrechte von Lindt & Sprüngli. Hauswirth wollte die EuGH-Entscheidung nicht kommentieren.

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