Liechtenstein: Bankgeheimnis mit Löchern

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Das berühmte liechtensteinische Bankgeheimnis bekommt jetzt scheunentorgroße Löcher. Die Liechtensteinische Landesbank muss den US-Steuerbehörden Kontodaten von amerikanischen Kunden aushändigen.

New York/Vaduz/bloomberg/red. Das berühmte liechtensteinische Bankgeheimnis bekommt nun scheunentorgroße Löcher. Zumindest gegenüber den US-Behörden: Die Liechtensteinische Landesbank (LLB) hat ihre US-Kunden nun brieflich darüber informiert, dass die US-Steuerbehörden die Herausgabe ihrer Kontodaten verlangt haben. Konkret soll die LLB die Daten aller Konten herausrücken, die seit 2004 zumindest einmal mehr als 500.000 Dollar Einlagen aufwiesen.

Offensive gegen Steuersünder

Das Begehren der US-Behörden ist Teil einer Offensive der amerikanischen Finanz gegen Steuersünder im Ausland. Die Steuersünderjagd begann im heurigen Februar, als die US-Behörden die Schweizer Bank Wegelin & Co beschuldigten, US-Bürgern beim Verstecken von steuerpflichtigem Geld zu unterstützen. Unterdessen stehen zehn Schweizer Banken (darunter Credit Suisse und Julius Bär) sowie die liechtensteinische LLB im Visier der amerikanischen Steuerbehörden. Die Landesbank ist die älteste und zweitgrößte Bank des Fürstentums. Die größte, die „Fürstenbank“ LGT, ist nicht betroffen. Ein LGT-Sprecher sagte, die Bank habe „nur steuerehrliche“ US-Kunden.

Betroffen von der US-Anfrage sind übrigens nicht nur Banken, sondern auch Anwälte, Wirtschaftsprüfer und Finanzberater. Sie werden von den Amerikanern der „Verschwörung mit US-Steuerzahlern zur Verübung von Verbrechen oder zur Hilfestellung dazu“ bezichtigt. Die Gruppenanfrage wird wohl zum von den US-Behörden gewünschten Ergebnis führen. Denn Liechtenstein hat auf Druck der USA ein gesetzliches Fenster aufgemacht, das „vorübergehend“ solche Kontomeldungen ermöglicht. Das Zeitfenster gilt für ein Jahr und betrifft Kontobewegungen bis zurück zum Jahr 2001. Dies solle ermöglichen, „die Vergangenheit aufzuräumen“, wurde aus Liechtenstein verlautet.

Das Fürstentum, das in der Vergangenheit Steuervermeidung im Ausland durchaus als Geschäftsmodell gehabt habe, wolle mit solchen Praktiken nichts mehr zu tun haben. Künftig wolle man den Finanzplatz mit dem Argument der Sicherheit positionieren.

Der Umbruch hatte 2008 nach dem Diebstahl und Weiterverkauf der berühmt gewordenen „Steuer-CD“ an die deutschen Behörden begonnen. Der danach einsetzende Druck aus Deutschland, Frankreich und den USA hatte das Land bewogen, seine Steuerstandards den internationalen OECD-Regelungen anzupassen. Dieser Druck wird auch nicht mehr nachlassen.

Derzeit ist die Zulässigkeit solcher Sammelanfragen ausländischer Behörden zwar zeitlich begrenzt, der liechtensteinische Anwalt Mario Frick sagte aber der Nachrichtenagentur Bloomberg, er erwarte, dass solche Anfragen (und deren Beantwortung durch liechtensteinische Banken) in spätestens drei bis fünf Jahren zum normalen Prozedere gehören werden. „Liechtenstein hatte den Ruf, unkooperativ zu sein, und das muss sich ändern“, so Frick. Und: „Wir müssen uns neue Geschäftsfelder suchen“.

Steuerabkommen mit Österreich

Österreichische und auch deutsche Kunden müssen freilich nicht fürchten, auf amerikanische Art „aufgemacht“ zu werden. Wie berichtet verhandelt Liechtenstein mit beiden Ländern Steuerabkommen, die sich an ähnlichen Vereinbarungen mit der Schweiz orientieren. Demnach würden die liechtensteinischen Banken hier künftig Kapitalertragsteuer abziehen und an die österreichische bzw. deutsche Finanz überweisen. Die Steuersünden der Vergangenheit würden damit durch einen einmaligen Abschlag getilgt, die Steuersünder selbst bleiben aber auch weiterhin anonym.

Die in den vergangenen Jahren vor allem von Großanlegern genutzte Möglichkeit, Vermögen steuerschonend aus der Schweiz nach Singapur oder Hongkong zu verlagern, wird auch zunehmend riskant: Die US-Behörden gehen auf ihre Steuersünder nun in allen „Offshore“-Paradiesen los. Ihr besonderer Fokus: Singapur und Hongkong.

Auf einen Blick

Die LLB muss den US-Steuerbehörden die Kontodaten amerikanischer Kunden übermitteln. Betroffen sind alle Konten, die seit 2004 zumindest ein Mal mehr als 500.000 Dollar Einlage hatten. Experten schätzen, dass solche „Gruppenanfragen“ aus Amerika im kleinen Fürstentum bald zur Tagesordnung zählen werden.

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