Wettbewerb unerwünscht: Das seltsame Geschäft mit den Alko-Locks

Alkohol am Steuer – auch damit lässt sich viel Geld machen.
Alkohol am Steuer – auch damit lässt sich viel Geld machen.(c) Clemens Fabry
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 Das Verkehrsministerium plant Wegfahrsperren für Alko-Lenker. Die Auftragsvergabe soll höchst ungewöhnlich ablaufen.

Es kommt nicht oft vor, dass Jörg Leichtfried für Schlagzeilen oder gar Aufregung sorgt. Das liegt aber weniger an ihm – schon seine Vorgänger Alois Stöger und Gerald Klug haben ähnliche Erfahrungen gemacht. Als Infrastrukturminister ist man irgendwie zu diesem Schicksal verdammt: Dort, wo im Ressort viel Geld im Spiel ist, im Bereich Verkehr nämlich, sind die finanziellen Mittel für die kommenden Jahrzehnte verplant. Der Job, den Leichtfried seit Mai überantwortet bekommen hat, ist also nicht viel mehr als ein Verwaltungsjob. Es ist, wie es ist: Gestaltet werden kann da herzlich wenig.

Doch jetzt hat es Jörg Leichtfried geschafft. Er sorgt für maximale Aufregung. Und zwar mit einem Entwurf zur Novelle des Führerscheingesetzes. Besser gesagt mit einer darin enthaltenen Verordnung, die sich recht sperrig „Alternatives Bewährungssystem“ nennt. Im allgemeinen Sprachgebrauch: Alko-Locks.

Das Ding hat Leichtfried bereits Mitte September offiziell angekündigt, als Durchbruch, der im nächsten Jahr Realität werden soll. Dabei geht es darum, dass Lenker, die mit mindestens 1,2 Promille Alkohol im Blut erwischt wurden und dadurch bisher ihre Lenkerberechtigung für einige Monate verloren haben, künftig die Wahl haben: Nach zwei Monaten Entzug können sie einen sogenannten Alko-Lock auf eigene Kosten in ihr Fahrzeug einbauen. Sie dürfen es nur dann lenken, wenn ihnen das Alkoholvortestgerät dies gestattet. Mindestens sechs Monate müssen sie diese Alkoholwegfahrsperre installiert haben, das Gerät wird 1250 bis 1500 Euro kosten – exklusive Ein- und Ausbau.

Der „Durchbruch“ ist freilich recht umstritten. Das zeigte sich jedenfalls während der Begutachtungsfrist für den Gesetzesentwurf, die vor wenigen Tagen zu Ende gegangen ist. Die Rechtsanwaltskammer beispielsweise findet es nicht so gut, dass „nur derjenige am Alternativen Bewährungssystem teilnehmen kann, der es sich finanziell leisten kann“. Die Niederösterreichische Landesregierung wiederum moniert, dass Alko-Lenker gegenüber Schnellfahrern bevorzugt würden.

Aber das sind Kinkerlitzchen im Vergleich zu der Aufregung, die ein kleiner Passus im Entwurf hervorgerufen hat. Konkret geht es um den §7, der recht Kühnes festlegt: Es soll nur ein Unternehmen diese Alko-Locks gegen Entgelt zur Verfügung stellen; dieses eine Unternehmen soll einen Fünfjahresvertrag erhalten; die Beauftragung des Unternehmens soll ohne Ausschreibung erfolgen.

Oha!

So etwas ist dazu angetan, Misstrauen zu säen. Und die Ernte ist auch recht üppig. Sogar der Chef der Wettbewerbsbehörde, Theodor Thanner, hat dem Verkehrsministerium einen geharnischten Brief geschrieben. Obwohl seine Behörde gar nicht zu einer Stellungnahme eingeladen worden war.

Also schrieb Thanner: Die im Gesetzestext angeführte Begründung, wonach die Vergabe an ausschließlich eine Institution eine „qualitativ hochwertige Zusammenarbeit“ ermöglichen würde, sei „seltsam vage und damit auch nicht nachvollziehbar“. Es gebe jedenfalls „mehrere Stellen, die die genannte Eignung aufweisen“. Es gehe hier offenbar um „die Schaffung eines Monopols“.

Wirtschaftskammer-Präsident Christoph Leitl sieht das genauso: Die Vergabe an eine Institution sei „nicht nachvollziehbar“ und würde zu einer Wettbewerbsverzerrung führen, schreibt er in seiner Stellungnahme.

Wettbewerbsverzerrung – das ist tatsächlich der springende Punkt. Oder, anders gesagt: Offenbar gibt es im Hintergrund Bemühungen, es ganz bewusst zu einer Wettbewerbsverzerrung kommen zu lassen. Aber zu wessen Gunsten?

Für die Kritiker des Gesetzesentwurfs ist die Antwort eindeutig: Das Gesetz sei auf das Kuratorium für Verkehrssicherheit zugeschnitten. Voll und ganz. Dafür spreche allein die Tatsache, dass der Geschäftsführer des Kuratoriums Othmar Thann heißt. Vormals Leiter der Gruppe Straßenverkehr im Infrastrukturministerium.

Er soll, so heißt es, nach wie vor exzellente Kontakte zum Ministerium haben. Böse Zungen behaupten sogar, er liefere ordentlich Input für Gesetzesentwürfe.

Wie auch immer. Tatsache ist, dass das Kuratorium einerseits vom Versicherungsverband finanziert wird. Andererseits sprudelt Geld vom im Ministerium angesiedelten Verkehrssicherheitsfonds sowie durch auf dem Markt verkaufte Dienstleistungen.

Besser gesagt: Das Geld sprudelte. Denn seit Ende der Neunzigerjahre ist alles anders. Das Monopol war nicht mehr mit EU-Recht vereinbar, zahlreiche Konkurrenzunternehmen wurden gegründet. Und die erheben dreisterweise auch Anspruch auf Fördergelder des Fonds. Sowie auf die Kunden auf dem freien Markt.

Aus der Traum. Zuvor hatte das Kuratorium ein herrliches Leben geführt – vor allem am blühenden Markt für Nachschulungen bei Führerscheinentzug. In den „besten Jahren“ mussten immerhin rund 20.000 Personen im Jahr solche Nachschulungen machen, weil sie mit mehr als 1,2 Promille Alkohol im Blut am Steuer erwischt worden waren. Und das um bis zu 555 Euro pro Nachschulung.

Mittlerweile gibt es 15 vom Ministerium ermächtigte Firmen, die sich diesen Markt teilen. Und das bereitet dem Kuratorium naturgemäß eher weniger Freude. Dem Vernehmen nach muss es sich aktuell mit einem Marktanteil bei den Nachschulungen von bloß zwölf Prozent begnügen.

Das schreit förmlich nach einem Kurswechsel. Indem das Kuratorium nun das Monopol für die Alko-Locks bekommt? Und die Mitbewerber ausgeschaltet werden?

Die sehen das jedenfalls genauso. Und weisen auf einen weiteren, ungewöhnlichen Passus im Gesetzestext hin: Demnach sollen ertappte Alkolenker sofort bei Erhalt des Strafbescheids kundtun, ob sie sich für die Variante Alko-Locks entscheiden. Warum sofort? Der Argwohn der Mitbewerber: Offenbar sollen die Betroffenen dazu motiviert werden, auch gleich die Nachschulung beim Kuratorium zu absolvieren. Alles in einem Aufwasch also, und die Konkurrenz wird erfolgreich ausgeschaltet. Kein Wunder, dass das Kuratorium in seiner Stellungnahme zum Gesetzestext gleich anregt, bei Zustellung des Strafbescheids „ganz konkret auf die Institution zu verweisen“, die die Alko-Locks anbietet.

Ein Sprecher des Ministeriums versucht indes zu kalmieren: Ebenso wie Kuratorium-Chef Thann verweist er auf das Bundesvergabegesetz. Demnach muss ab einem Auftragsvolumen über 100.000 Euro ausgeschrieben werden. Sollte der Auftrag weniger ausmachen, ergänzt der Sprecher, werde man mindestens drei Angebote einholen. Sehr schön. Aber als gelernter Österreicher weiß man: Ein Wunschkandidat hat sich mit einer Ausschreibung noch nie verhindern lassen.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 12.11.2016)

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