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Grundbuchsgebühr wird erhöht

30.09.2012 | 18:28 |  MARTIN PUCHINGER UND ERNST MARSCHNER (Die Presse)

Gesetzes-"Reparatur": Das Justizministerium nimmt eine VfGH-Erkenntnis zum Anlass, die Gebühr für diverse Eintragungen im Grundbuch anzuheben. Die bisherige Regelung läuft mit 31. Dezember 2012 aus.

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Wien/Linz. Eines sei vorweggenommen: Werden Schenkungen von Grundstücken noch im Oktober durchgeführt, ist gewährleistet, dass die Grunderwerbsteuer (unter Ehegatten, eingetragenen Partnern, Eltern und Kindern zwei Prozent, sonst 3,5%) und die Grundbuchseintragungsgebühr (1,1%) vom sehr geringen, dreifachen Einheitswert bemessen werden. Auch noch nicht endgültig abgewickelte Verlassenschaften sollten im Oktober die ewige Ruhe finden, um der Gebührenerhöhung zu entgehen.

Doch der Reihe nach: Der Gesetzgeber dürfte grundsätzlich nicht sehr erfreut sein, wenn das Höchstgericht Bestimmungen als verfassungswidrig aufhebt. Ausnahmen bestätigen aber die Regel: Vor einem Jahr entschied der Verfassungsgerichtshof (VfGH), dass die Berechnung der Grundbuchseintragungsgebühr bei Schenkungen und Erbschaften vom dreifachen Einheitswert unsachgemäß ist. Bei entgeltlichen Erwerben wird die Gebühr vom tatsächlichen Kaufpreis bemessen. Die bisherige Regelung läuft nach einer Reparaturfrist mit 31. Dezember 2012 aus. Ab 1.Jänner 2013 wären daher alle Grundbuchseintragungen vom Verkehrswert der Grundstücke zu bemessen gewesen.

 

Erben, Schenken, Umgründen

Der Gesetzgeber hat nun ein leichtes Spiel, den aktuellen Entwurf des Justizministeriums zur Grundbuchsgebührennovelle zu begründen: Es werden die Vorgaben des VfGH umgesetzt, und es erhöht sich – in Zeiten von Budgetlöchern – die Bemessungsgrundlage der Gebühr bei Erbschaften, Schenkungen und Umgründungen von Unternehmen. Der Entwurf steht zurzeit in Begutachtung.

Die Grundregelung kann einfacher nicht sein: Die Eintragungsgebühr bemisst sich zukünftig vom Wert des in das Grundbuch einzutragenden Rechts. Der Wert wird durch den Preis bestimmt, der im gewöhnlichen Geschäftsverkehr bei einer Veräußerung üblicherweise zu erzielen wäre. Bei einem Kauf von einem Dritten wird der Kaufpreis samt übernommenen Schulden angesetzt. Bei einer unentgeltlichen Übertragung fehlt aber eine derart objektivierte Gegenleistung. Hier beginnen bereits die Probleme: Der Eintragungswillige hat dem Grundbuchsgericht den Wert der Liegenschaft zu nennen und die Wertermittlung durch geeignete Unterlagen zu bescheinigen. Dies mag bei Liegenschaften, die erst vor einigen Jahren erworben wurden, noch recht einfach erscheinen; man kann sich an den alten Kaufpreis halten.

Es ist jedoch zu bezweifeln, dass Geschenkgeber und -nehmer über Nacht zu Immobilienpreisexperten werden. Für die Praxis stellt sich die Frage, wie der Wert „nachweisbar“ ermittelt werden kann. Der Gang zum Makler zur Einholung einer Expertise ist zwar gesetzlich nicht explizit verlangt, dürfte aber auf der Hand liegen, um zu einem Wert zu kommen, der vom Gericht als plausibel und überprüfbar eingestuft werden kann.

Keine Regelung ohne Ausnahme: Die Übertragung von Grundstücken zwischen nahen Angehörigen wird nur dann (weiterhin) vom dreifachen Einheitswert bemessen, wenn mit ihr ein dringendes Wohnbedürfnis befriedigt wird. Als Voraussetzung gilt jedoch, dass die Angehörigen bisher im gemeinsamen Haushalt gelebt haben. Die Befreiung dürfte zu kurz greifen: Wohnt der Sohn oder die Tochter bereits in einer Mietwohnung und möchten die Eltern etwa dem Kind nach Beendigung des Studiums eine Wohnung schenken, geht die Befreiung ins Leere. Schenkungen und Erbschaften werden daher im Regelfall empfindlich teurer; die Gebühr wird sich vervielfachen.

Umfangreicher ist die Begünstigung bei der Übertragung land- und forstwirtschaftlich genutzter Flächen, wenn die Sicherung des Lebensunterhaltes des Übertragenden gewährleistet ist. In diesem Fall begnügt sich der Gesetzgeber ebenfalls mit einer Eintragungsgebühr vom dreifachen Einheitswert. Warum nicht auch betriebliche Umstrukturierungen – wie etwa Umgründungen – begünstigt sein sollen, ist nicht einsichtig.

 

Selbstberechnung wahrt Frist

Um noch in den Genuss der günstigeren, bisherigen Regelung zu kommen, ist es aufgrund der Übergangsvorschriften der geplanten Novelle erforderlich, dass die Schenkung des Grundstückes im Oktober erfolgt und ein Rechtsanwalt oder Notar die Selbstberechnung der Grunderwerbsteuer ebenfalls in diesem Monat durchführt. Ob die Eintragung im Grundbuch erst 2013 erfolgt, ist in diesem Fall irrelevant. Dies soll nicht als Anreiz verstanden werden, dass sich eine ganze Generation vorzeitig und unüberlegt ihrer Liegenschaften entledigt. Bereits geplante Übertragungen könnten jedoch beschleunigt werden. Ohne Selbstberechnung besteht kaum eine Chance auf den Genuss der alten Regelung, da es in diesen Fällen auf die tatsächliche Eintragung im Grundbuch ankommt, die oftmals erst Monate später erfolgt.

Das Gesetzesvorhaben zeigt, dass sich der Gesetzgeber unter dem Deckmantel der Verfassungskonformität mit einer massiven Gebührenerhöhung anfreundet. Derzeit ist auch die Grunderwerbsteuer, die (noch) vom dreifachen Einheitswert bemessen wird, Gegenstand einer Prüfung durch den VfGH. Kommt er zum ähnlichen Ergebnis wie bei der Eintragungsgebühr, führt dies unweigerlich zu einer Erhöhung der Bemessungsgrundlage auf den Verkehrswert. Ist das die neue Schenkungs- und Erbschaftssteuer, die vor der Tür steht?

Martin Puchinger ist Partner bei Theiss Puchinger, Ernst Marschner ist Senior Manager bei Ernst & Young.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 01.10.2012)

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42 Kommentare
 
12
Gast: Hans im Glück
01.10.2012 19:41
0 1

Die Steuerbelastung ist hoch genug! Genau das Gegenteil ist notwendig. Senkt die Steuern und Gebühren!!!

Keine neuen oder höhere Steuern bis ihr nicht alle schwarzen Löcher zugestopft habt:
-HAA
-EU-Beitrag
-Griechenlandhilfe
-ESM und EFSM
-IWF-Aufstockung
-Kyoto-Protokoll-Strafzahlungen
-Die Sparvorschläge des Rechnungshofes umgesetzt sind

Was wir dringend brauchen ist eine Senkung der Lohnnebenkosten.

Folgender Vorschlag: Senkung der Lohnnebenkosten (Arbeitnehmer- und Arbeitgeberbeitrag) um je 3% pro Jahr. Der Vorteil für die Bundesregierung liegt in der Planungssicherheit. Sie dürfen jetzt schon überlegen in welchem Bereich sie diesen Steuerausfall einsparen will.

Natürlich dürfen die bestehenden Steuern und Gebühren nicht erhöht werden und es dürfen auch keinen neuen ersonnen werden.

Diese Überlegungen werden in Zukunft ALTERNATIVLOS sein.

Gast: HerrvonderInnerenStadt
01.10.2012 14:41
10 1

Schenken wird teurer: Grundbuchsgebühr erhöht

Wenn der Verkehrswert kommen wird, dann werden einige Familien verkaufen müssen, damit sie überhaupt die Gebühren bzw. Steuern zahlen können. Verdienen werden der Staat und die "Immobilienverwerter"!

Es gibt genug Familien, die lange Jahre gespart haben, um sich Eigentum zu schaffen und auf vieles verzichtet haben und es gibt auch Familien, die seit ein paar Generationen ihre vererbte(n) Immobilie(n) der nächsten Generation weitergeben. Meistens haben auch die Vorfahren auf einiges verzichtet, um sich eine Immobilie zulegen zu können.
Wie schon erwähnt sind und werden die Bauern geschützt und müssen weniger dafür bezahlen.

Leider gibt es keine Partei, die den Mittelstand und Hausherrn schützt!

Nicht jeder Mittelständler und Hausherr haben die pekuniären Mittel, die Gebühren bzw. Steuern (bemessen nach Verkehrswert) zu bezahlen! Zwangsweise muss dann der Mittelstand verkaufen und es ist de facto eine Enteignung. Das ist modernes "Raubrittertum"!

Gast: GAST7823476tge5623g
01.10.2012 14:14
8 1

DER VfGH als Handlanger der Regierung

Die nebenberuflichen und von der Gunst der Mächtigen eingesetzten Verfassungsrichter leisten brave Dienste für den Staat . Die totale Enteignung schreitet mutig voran!

Sicher "Oktober" und nicht "Dezember"???

Ist der Stichtag sicher der 31.10. und nicht der 31.12.???!?!?!?!?!?!?!

Re: Sicher "Oktober" und nicht "Dezember"???

Stimmt und dann gibt es auch noch Übergangsfristen, die Herren Autoren denken wohl gleich in Terminen und wollen nicht im Dezember bis spät nachts in der Arbeit sitzen (versteh ich ja), aber trotzdem, die neue Regelung tritt mit 1.1.13 in Kraft, der RA/Notar muss lediglich vor dem 31.12. die Selbstberechnugn durchgeführt und desn GB-Antrag übermittelt haben.

wird nicht halten

das ist der schlechteste Entwurf den ich je gesehen habe, die Textgegenüberstellung ist unvollständig, die Materialen sprechen auch bei groben inhaltlichen Änderungen von "rein redaktionellen".
Der Kostenbeamte wird zum Liegenschaftsbewerter gemacht. Der vorgeschlagene §26a wird vor dem VfGH wieder nicht halten.
Geradezu lustig wird es wenn die Materialien als geeigntet Bescheinigungsmittel den Einheitswertbescheid vorschlagen. Da fragt man sich ob der Ersteller dieses Entwurfs jemals das VfGH-Urteil gelesen hat.
Nach 1 Jahr hätte man sich schon ein bisserl mehr erwartet.

1 1

Re: wird nicht halten

Kann es sein, dass auch in den Ministerien, erfahren Beamte durch günstigere Stundienabgänger ersetzt worden sind?

Nun ja, einen Vorteil haben die Ministerien, sie brauchen nicht um den Wettbewerb fürchten. Es zahlt der Steuerzahler. Was anfänglich günstig aussieht, kann sehr teuer werden!

Gast: Gast6593
01.10.2012 11:40
12 1

Ich hab's noch im Ohr....

Die ÖVP-Heinis haben das Ende der Erbschaftssteuer damit begründet, damit der "kleine Häuselbauer, sein Lebenswerk ohne Steuerbelastung weitergeben kann - wir retten damit den Mittelstand"
Leider haben sie nicht dazu gesagt, dass mit fallen der Erbschaftssteuer automatisch Grunderwerbssteuer anfällt - die ist nämlich vorher nur deshalb nicht angefallen um Doppelbesteuerung des gleichen "Geschäftsfalls" zu vermeiden.
Jetzt wird die Grunderwerbssteuer massiv erhöht - logisch.
Hoffentlich ist jetzt allen klar, dass nur die großen Vermögen vom wegfallen der Erbschaftssteuer profitieren, und drücken diese Erkenntnis bei der nächsten Wahl aus

Antworten Gast: Martin_S
01.10.2012 12:28
3 0

Re: Ich hab's noch im Ohr....

"Doppelbesteuerung des gleichen "Geschäftsfalls" zu vermeiden" - nun, warum sollte Doppelebsteuerung vermieden werden? bei zB Tanken gibts ja auch Mineralölsteuer PLUS Mehrwertsteuer....

Antworten Antworten Gast: Ein Paranoiker
03.10.2012 09:55
0 1

Re: Re: Ich hab's noch im Ohr....

Nicht sie, nicht das dumme Wahlvolk, sondern die Juristen des Finanzministeriums entscheiden, was unter Doppelbesteuerung fällt oder nicht! Halten sie also ihre Klappe! Und im Herbst 2013 wählen sie ja eh die GROKO, sonst gehts ihnen schlecht! Sie stehen schon, wie wir alle, unter Beobachtung!

Antworten Antworten Gast: Gast6593
01.10.2012 14:01
0 0

Re: Re: Ich hab's noch im Ohr....

Zitat von der WKO-Seite:

Vor der Abschaffung der Erbschafts- und Schenkungssteuer waren Grundstückserwerbe von Todes wegen und durch Schenkungen unter Lebenden von der Grunderwerbsteuer befreit, weil sie dem Erbschafts- und Schenkungssteuergesetz unterlagen.

Durch die Abschaffung des Erbschafts- und Schenkungssteuergesetzes für Vorgänge nach dem 31.07.2008 wurde die Befreiungsbestimmung inhaltsleer.


Gast: nanapeter
01.10.2012 11:33
1 1

na sowas

ich wollte mir vor ca. 3 jahren ein haus am land bauen. aufragswert ca. 2" euro's. da aber die steuern in AT so hoch und unueberschbar entschloss ich mich mein geld woanders zu investieren.

Gast: Wasserlaeufer
01.10.2012 11:23
1 2

Das ganze ist bei einer Erbschaft

"ein nicht realisierter Wert"

Damit ist die ganze Situation ad absurdum
gefuehrt.

Es muesste nur der Einheitswert gelten
da ja kein Geld fuer einen Besitz gegeben
wurde.

"Der Wert wird durch den Preis bestimmt, der im gewöhnlichen Geschäftsverkehr bei einer Veräußerung üblicherweise zu erzielen wäre"

Das Ganze haengt an dem Wort "waere"

Das Grundstueck "ist" aber nicht veraeussert worden und damit ist auch niemandem ein
Gewinn entstanden. Es ist nur in der Familie
gebieben.
Haben wir in Oesterreich wirklich keine
Rechtsanwaelte und Parteien die auch logisch argumentieren koennen?

Antworten Gast: Trenkko
01.10.2012 15:11
1 1

Sie wollen also

nur dann besteuern, wenn eine Leistung statt gefunden hat. Also die Leistungsträger per Steuern aus dem Land ekeln und Erben gratis halten. Doch - wer bringt Österreich mehr, Erben oder Leistende?

Dumm, dümmer, Steuererhöhungen

die Fahrt in den wirtschaftlichen Totalabsturz wird gerade wieder beschleunigt!

Gesetzgeber unter dem Deckmantel der Verfassungskonformität mit einer massiven Gebührenerhöhung anfreundet

anfreundet?

Ist doch längst beschlossen wieder einmal abzuzocken - und zwar nicht die "Reichen" sondern Du und Ich.

Ist doch super für den Staat für die gleiche Arbeit einmal 100 € zu bekommen (was ohnedies schon ausreichend wäre) und ein andermal 1.000.000 €.

Aber die Verwaltungsreform wird wieder verschoben auf....

Gast: 77R5
01.10.2012 10:02
0 2

Wenn man

viel leistet und gut verdient, bezahlt man dreifach an den Staat (ESt und GRESt sowie Eintragungsgebühr). Wenn man nichts leistet aber etwas geschenkt bekommt, bezahlt man 2x (GRESt und Eintragungsgebühr). Wenn man erbt, zahlt man so gut wie nix (reduzierte Eintragungsgebühr). Wieso müssen Leistungsträger ihr Einkommen mehrfach versteuern und Erben nix null und nada? Wieso ist Österreich gegen Leistungsträger?

Und wann zahlt die Katholische Kirche

endlich Grundsteuer für ihre gigantischen Besitztümer in Österreich?

7 1

Statt Besteuerung von Arbeit zu senken

wird der Rest erhöht. Weiter so!

Gast: Gernot FE
01.10.2012 08:03
22 1

Warum soll

Warum soll der Staat dabei verdienen, wenn ich mein Eigentum vererbe oder verschenke. Hab schon genug an Steuern für jeden Dreck gezahlt.
Gibt es in unserem Land überhaupt Eigentum???
Schön langsam hört sich der Spaß auf

Antworten Gast: fnx
01.10.2012 10:26
1 9

Sie zahlen

keine Steuern wenn Sie vererben ... die zahlt der Erbe.

Gast: Bärenfalle...
01.10.2012 06:53
19 1

Haha ...

Was wurde ich im Presse Forum angegriffen als ich schrieb:

"Wer jetzt noch sein sauer verdientes Geld in Österreich investiert ist ein Idiot"

Tja.
Da haben wir den Salat.

Wer brav geschuftet und seine Kohle in die Immo oder die Firma gesteckt hat dessen Erben werden nun zusätzlich mittels Wertermittlung durch Verkehrswert gestraft.

Bauern ausgenommen, wie immer halt.


Gauner

"Das Gesetzesvorhaben zeigt, dass sich der Gesetzgeber unter dem Deckmantel der Verfassungskonformität mit einer massiven Gebührenerhöhung anfreundet."
Die neuen Gebühren sind genauso falsch wie die alten.
Sollten da nicht mal Profis rangehen?

Re: Gauner

der Entwurf ist aber nicht einmal verfassungskonform und über gewisse andere Änderungen die dieser Entwurf bringen soll hat der VfGH noch nicht einmal abgesprochen.
Es werden nicht nur die Gebühren höher, sie werden bei einem "schwierigen" kostenbeamten auch laaaaannnnnge brauchenbis sie im GRundbuch sind.

der Verw.Gerichtshof

is owa a Blitzgneissa.
Waun der mit dem Dempo weidamocht, kenna ma in de nexdn 10 Jahr mid no an Erkenntnis rechna.
Nau servas.
Das uns dea ned ins Radar fohrd.

realität: die vergebührungsfinanzämter

erlassen mit der ausrede des erhöhten aktenanfalls (!) derzeit für liegenschaftsschenkungen keine bescheide mehr und vertrösten die parteien auf erledigung im nächsten jahr, in welchem die schenkungssteuer aber (siehe artikel) empfindlich teurer wird.

offensichtlich liegt den finanzbeamten bereits eine entsprechende weisung vor, dergestalt den staatssäckel zu füllen.

 
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