Neues Pauschale für alle nur mithilfe der SPÖ

Neues Pauschale fuer alle
Neues Pauschale fuer alle(c) APA GEORG HOCHMUTH (GEORG HOCHMUTH)
  • Drucken

Nur Gaststätten? Finanzministerin Maria Fekter kann ihren Plan, die neue Gaststättenpauschalierung auf alle Kleinbetriebe auszudehnen, nur per Gesetz umsetzen. Die vorliegende Verordnung trägt dem VfGH-Erkenntnis Rechnung.

Wien. „Klassenkämpferische Reflexe“: Mit dieser Einschätzung konterte Finanzministerin Maria Fekter (ÖVP) auf den Vorwurf von SPÖ und Arbeiterkammer, Fekter würde mit der von ihr geplanten Ausweitung der Gaststättenpauschalierung auf alle Kleinunternehmen Klientelpolitik betreiben und Steuergeschenke verteilen. Ein nicht unwesentliches Detail ist bei dieser neuesten Auseinandersetzung in der Koalition noch nicht zur Sprache gekommen: Fekter bräuchte für die Erweiterung der Pauschalierung den Koalitionspartner, denn ohne Gesetzesänderung wird sie diese nicht umsetzen können.

Die Presse

Warum das? Immerhin hat Fekter zu Jahresbeginn die Gaststättenpauschalierung im Alleingang per Verordnung neu geregelt, nachdem der Verfassungsgerichtshof (VfGH) die alte Regelung zu Jahresende aufgehoben hatte. Diese hatte den Gewinn mit 5,5% des Umsatzes plus 2180 Euro, insgesamt jedoch mindestens 10.900 Euro angenommen. Das konnte für viele Gaststätten in der Tat als Geschenk angesehen werden, setzt die Einkommensteuerpflicht doch erst bei 11.000 Euro Gewinn ein. Selbst mit einem Jahresumsatz von 150.000 Euro (s. Berechnungsbeispiel links), ja auch noch bei 160.000 Euro blieben Gaststätten und Beherbergungsbetriebe steuerfrei. Und zwar, wie der VfGH bemängelte, ohne Rücksicht darauf, welche Kostenstruktur das betreffende Unternehmen aufweist, ob es etwa eine personal- und kostenintensive Kücheninfrastruktur erhält oder ob es nur Snacks und Getränke mit hohem Ertrag verkauft. Außerdem stieß sich der VfGH daran, dass es mit der angestrebten administrativen Vereinfachung für die Wirte nicht weit her sein konnte, waren diese doch in der Lage – und damit de facto gezwungen –, jedes Jahr aufs Neue zu prüfen, ob sie mit der Pauschalierung oder ausnahmsweise vielleicht doch mit der Geltendmachung der tatsächlichen Ausgaben günstiger dran waren. Der Versuch, durch Konzentration von Ausgaben auf ein Jahr einen steuerpflichtigen Gewinn zu vermeiden, lag nahe und wurde wohl zuweilen unternommen.

Erfahrungen des täglichen Lebens

Ist nun die neue „Gastgewerbepauschalierungs-Verordnung“ (nun für alle konzessionierten Gastgewerbebetriebe bis zu einem Jahresumsatz von 255.000 Euro offen; ihre Zahl wird auf bis zu 11.000 geschätzt) ebenso von einer Aufhebung durch den VfGH bedroht, wie sowohl der Wiener Arbeiterkammer-Direktor Werner Muhm als auch der Präsident der Kammer der Wirtschaftstreuhänder, Klaus Hübner, meinen? „Wir haben uns das VfGH-Erkenntnis sehr genau angesehen“, sagt Gunter Mayr, Chef der Sektion Steuerpolitik im Finanzministerium, im Gespräch mit der „Presse“. Der Gerichtshof billigt ausdrücklich pauschalierende Regelungen, „wenn sie den Erfahrungen des täglichen Lebens entsprechen und im Interesse der Verwaltungsökonomie liegen“, wie es im Erkenntnis V 113/11 heißt.

„Beides ist berücksichtigt“, sagt Mayr. Einerseits werden in der neuen Verordnung statt des Gewinns die Ausgaben pauschaliert, wobei sich das Ministerium die typischen Aufwandsstrukturen der Betriebe sehr genau angesehen hat. Herausgekommen ist eine neue, abgestufte Pauschalierung mit drei Kategorien: Grundpauschale (10% des Umsatzes, mindestens 3000 Euro) für Verwaltungskosten, Werbung, Versicherung, Mobilitätspauschale (2% für Fahrkosten), Energie- und Raumpauschale (8%). Macht zusammen 20%. „Wir haben gezielt jene Bereiche ausgewählt, die in der Praxis die meisten Probleme bereiten, weil die Abgrenzungsprobleme am größten sind“, so Mayr. Zusätzlich können bestimmte Aufwendungen (Wareneinsatz, Löhne samt Nebenkosten, Sozialversicherung, Instandsetzung, AfA/Zins/Miete) nachgewiesen und gewinnmindernd geltend gemacht werden. „Bei den Löhnen schaffen wir damit einen Anreiz, Mitarbeiter legal zu beschäftigen.“ Den – vom VfGH kritisierten – alljährlichen Günstigkeitsvergleich schließt die Neuregelung aus, indem jede einmal getroffene Wahl für oder wider das Pauschale für drei Jahre beibehalten werden muss.

Dass das neue Konzept einer Prüfung durch den VfGH standhalten kann, wird auch von unabhängiger Seite bestätigt: „Man kann nicht sagen, dass die neue Verordnung nicht den Vorgaben des Verfassungsgerichtshofs entspräche“, sagt Nikolaus Zorn, als Hofrat des Verwaltungsgerichtshofs bestens mit der höchstgerichtlichen Judikatur vertraut. Die neue Verordnung biete eine sachgerechte Vereinfachung, wobei derjenige, der alle Ausgaben aufzeichne, ein deutlich besseres Ergebnis erzielen könne. „Mit der Pauschalierung allein kann man den Gewinn nur noch auf 80% der Einnahmen drücken und nicht mehr, wie bisher, auf 5,5%“, so Zorn zur „Presse“.

Tatsächlich ist die Neuregelung nicht mehr jenes „Geschenk“, als das die alte zu kritisieren war. Mayr rechnet vor, dass bei einem Jahresumsatz von 150.000 Euro an die Stelle einer Steuerlast von null nun rund 10.500 Euro treten (s. Beispiel links).Wie viele Gaststätten die Pauschalierung in Anspruch nehmen werden, ist also offen.

Schieder: „Wahlzuckerl“

Dass die politische Aufregung so groß und der Protest des Koalitionspartners dennoch so laut ist, erklärt sich daraus, dass Fekter gewillt ist, die Pauschalierung auf alle Kleinunternehmen bis zu einem Jahresumsatz von 255.000 Euro auszudehnen. Finanzstaatssekretär Andreas Schieder (SPÖ) sprach in der „Presse“ kritisch von Wahlzuckerln zum Preis von 300 bis 500 Millionen Euro.

Ohne Mitwirkung der SPÖ wird Fekter die Ausdehnung der Pauschalierung aber ohnehin nicht erreichen können. Denn jene Bestimmung im Einkommensteuergesetz, auf die sich die Verordnung stützt, enthält schon jetzt eine gesetzliche Basispauschalierung für Kleinunternehmer im Ausmaß von maximal 12% der Einnahmen. Schon aus rechtstechnischen Gründen müsste gesetzlich geklärt werden, wie sich eine neue Pauschalierung für alle dazu verhielte, bestätigen Experten.

Ausgiebig diskutiert werden solche Fragen bei den in dieser Woche beginnenden „Steuertagen“, die das Finanzministerium zusammen mit der Akademie der Wirtschaftstreuhänder wie jedes Jahr veranstaltet. In Graz, Linz, Innsbruck und Wien kommen jeweils bis zu 2500 Finanzbeamte und Steuerberater zusammen, um über aktuelle steuerrechtliche Themen informiert zu werden. Der erste Steuertag ist am Mittwoch in Graz.

Auf einen Blick

Gunter Mayr, Chef der steuerpolitischen Sektion im Finanzressort, verteidigt im „Presse“-Gespräch die neue Gaststättenpauschalierung gegen den Vorwurf der Arbeiterkammer, sie sei wieder von einer Aufhebung durch den VfGH bedroht. Unterstützung erhält er vom unabhängigen Experten VwGH-Hofrat Zorn. [C. Fabry]

("Die Presse", Print-Ausgabe, 07.01.2013)

Lesen Sie mehr zu diesen Themen:


Dieser Browser wird nicht mehr unterstützt
Bitte wechseln Sie zu einem unterstützten Browser wie Chrome, Firefox, Safari oder Edge.