Sonderregeln für Korruptionsermittler

Sonderregeln fuer Korruptionsermittler
Sonderregeln fuer Korruptionsermittler(c) BilderBox (BilderBox.com / Erwin Wodicka)
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Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft hat in mancher Hinsicht eine Sonderstellung. Und soll sich künftig nur auf große Fälle konzentrieren.

Wien/Cka. In letzter Zeit landeten einige spektakuläre Korruptionsfälle vor Gericht, in weiteren laufen Ermittlungen. Mit der Korruptionsbekämpfung wird in Österreich also sichtlich Ernst gemacht. Nicht zuletzt liegt das an der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft, die quasi ein Kompetenzzentrum dafür bildet.

Zuletzt erntete sie allerdings nicht nur Lob: Dass sie drei Wiener Müllmänner, die zu viel Mist mitgenommen hatten, wegen Amtsmissbrauchs anklagte, ließ die Frage nach den Relationen aufkommen – immerhin soll sie sich um Großverfahren kümmern. Nach den jetzigen Zuständigkeitsregeln sei das auch tatsächlich so, sagt Behördensprecher Erich Mayer. Einen neuen Müllmann-Fall „würden wir heute nicht mehr sehen“.

Im Team mit Wirtschaftsexperten

Bei Bestechlichkeit etwa ist die WKStA bei Überschreiten einer Wertgrenze von 3000 Euro zuständig, bei Wirtschaftsstrafsachen und Finanzstrafdelikten erst bei einem Schadensbetrag über fünf Millionen Euro. Darüber hinaus kann sie Fälle von besonderer öffentlicher Bedeutung an sich ziehen. Die Behörde startete am 1.September 2009 mit zwei Staatsanwälten, heute werken 21 Tür an Tür mit Wirtschaftsexperten. Insgesamt hat die WKStA über 50 Mitarbeiter, der Personalstand soll weiter wachsen.

Eine Besonderheit der WKStA ist, dass sie, anders als andere Staatsanwaltschaften, erst am Ende der Ermittlungen an die Oberstaatsanwaltschaft berichten muss. Also erst, wenn alle Fakten auf dem Tisch liegen. Das entzieht sie politischer Einflussnahme (und auch dem Anschein davon).

Neuerdings gibt es ein webbasiertes Hinweisgebersystem, über das sich anonyme „Whistleblower“ an die WKStA wenden und mit ihr kommunizieren können („Die Presse“ berichtete). Laut Mayer trudelten innerhalb der ersten 48 Stunden bereits 80 Meldungen ein.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 28.03.2013)

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