Zahlscheine: EuGH bestätigt Entgeltverbot

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Österreichische Regelung ist EU-rechtskonform. Klagen sind anhängig. Angestrengt worden ist das Verfahren vom VKI.

Wien. Unternehmen hätten von ihren Kunden meist gern Einzugsermächtigungen. Zusatzentgelte zu verlangen, wenn ein Geschäftspartner dies ablehnt und Rechnungen lieber per Zahlschein begleicht, sind seit dem 1.November 2009 in Österreich verboten: Laut Zahlungsdienstegesetz dürfen bestimmte Zahlungsmittel nicht mit besonderen Entgelten belastet werden.

Trotzdem verlangen manche Unternehmen weiterhin solche Entgelte. Der EuGH bekräftigte nun aber das Verbot, nachdem ihm entsprechende Fragen vom OGH in einem Verfahren gegen T-Mobile zur Vorabentscheidung vorgelegt worden waren. Konkret ging es darum, ob das Verbot mit der europäischen Richtlinie über Zahlungsdienste vereinbar ist. Das bestätigte nun der EuGH – somit ist es EU-rechtlich zulässig, zusätzliche Entgelte für die Zahlung per Zahlschein gesetzlich zu untersagen.

Angestrengt worden ist das Verfahren vom VKI, weitere Unterlassungsklagen gegen andere Unternehmen sind anhängig. Nach der OGH-Entscheidung im Fall T-Mobile sollte es laut VKI möglich sein, zu Unrecht bezahlte Zahlscheingebühren von diversen Unternehmen zurückzufordern. (cka)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 10.04.2014)

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