Absetzbarkeit der Managergehälter: VfGH weist Beschwerden ab

dpa/Oliver Berg
  • Drucken

Einige Großunternehmen zogen vor das Höchstgericht. Dieses sieht sich formal nicht zuständig. Der Weg über die Beschwerde beim Bundesfinanzgericht sei zumutbarer.

Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat Anträge, mit denen sich mehrere österreichische Unternehmen gegen eine Neuregelung bei der Besteuerung von Managergehältern beschwerten, aus formalen Gründen für unzulässig erklärt und zurückgewiesen. Den Antragstellern stehe ein anderer, zumutbarer Weg offen, um eine Entscheidung zu erwirken, teilte der VfGH am Montag mit.

Die Einschränkung der Absetzbarkeit von Managergehältern ist - wie berichtet - Teil des heuer beschlossenen Steuerpaketes zur Erreichung des Nulldefizits 2016. Mehrere Unternehmen versuchen, diese Einschränkung zu kippen. Die Regierung erwartet sich 60 Mio. Euro davon, dass Managergehälter nur mehr bis zu 500.000 Euro jährlich als Betriebsausgabe abgesetzt werden können.

Bundesfinanzgericht sieht Verfassungswidrigkeit

Gegen die beschränkte Absetzbarkeit von Managergehältern zogen die voestalpine, der Handelskonzern Rewe sowie die Prinzhorn Holding mit Individualanträgen vor den VfGH. Sie erachten diese Regelung als verfassungswidrig, weil sie unsachlich sei und in das Recht der Unverletzlichkeit des Eigentums (der Industrieunternehmen) eingreife.

Die Anträge sind jedoch aus formalen Gründen unzulässig und wurden daher zurückgewiesen, so der VfGH heute in einer Presseaussendung. Eine Voraussetzung für einen zulässigen Individualantrag sei, dass es keinen anderen, zumutbaren Weg gebe, um eine VfGH-Beschwerde zu erreichen. Den Antragstellern stehe jedoch ein anderer, zumutbarer Weg, nämlich jener einer Beschwerde beim Bundesfinanzgericht, offen, um eine Entscheidung zu erwirken. Diese Entscheidung des Bundesfinanzgerichts könne dann beim VfGH bekämpft werden.

Einen solchen Antrag hat laut VfGH das Bundesfinanzgericht - aus Anlass einer bei ihm anhängigen Beschwerde - selbst vor einigen Tagen gestellt. Der Antrag zielt darauf ab, die Bestimmungen zu den Managergehältern als verfassungswidrig aufzuheben. Sie würden dem Gleichheitssatz und dem Vertrauensschutz widersprechen. Dieses VfGH-Verfahren dazu läuft.

(APA)

Mehr erfahren

Wirtschaftsrecht

Managergehälter: „Schlag ins Gesicht der Wirtschaft“

Rechtsexperten halten die geplante Beschränkung der Abzugsfähigkeit für verfassungswidrig. Sie breche mit Grundsätzen der Marktwirtschaft.

Dieser Browser wird nicht mehr unterstützt
Bitte wechseln Sie zu einem unterstützten Browser wie Chrome, Firefox, Safari oder Edge.