OGH-Entscheid zu Hypo Alpe Adria

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The logo of nationalised lender Hypo Alpe Adria is pictured at the bank's headquarters in Klagenfurt(c) REUTERS
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Es ging um einen Fehler bei der Kapitalherabsetzung.

Wien. In Sachen Hypo Alpe Adria gab es auch auf Nebenschauplätzen sichtlich Pannen – etwa bei der Herabsetzung des Nennbetrags von Hypo-Partizipationsscheinen, die das Land Kärnten hielt, im Jahr 2011. Laut einem OGH-Urteil war diese gesetzwidrig. Es ging dabei um Ergänzungskapital, das in Partizipationskapital umgewandelt worden war, um die Eigenkapitalbasis der Bank zu stärken.

Kärnten zeichnete Partizipationsscheine mit einem Gesamtnennbetrag von rund 30,773Mio. Euro. Nach dem Jahresabschluss 2010, bei dem ein Bilanzverlust von über 814Millionen Euro ausgewiesen wurde, kam es per Hauptversammlungsbeschluss zu einer Kapitalherabsetzung und in weiterer Folge zur Herabsetzung der Nennbeträge der Partizipationsscheine. Danach erfolgte eine Kapitalerhöhung aus Gesellschaftermitteln. Für Kärnten bedeutet das eine Reduktion des Partizipationskapitals auf knapp über 9,4 Mio. Euro Nennwert – und damit eine Schmälerung künftiger Dividendenaussichten.

Gesetzwidrige Herabsetzung

Dagegen wehrte sich Kärnten – und bekam zumindest in einem Punkt recht: Der OGH stellte „mit Wirkung zwischen den Parteien“ fest, der Hauptversammlungsbeschluss, mit dem die Herabsetzung des Nennbetrags der Partizipationsscheine verfügt worden war, sei gesetzwidrig gewesen. Zuerst hätte nämlich eine Haftrücklage bis zur gesetzlichen Mindestgrenze aufgelöst werden müssen, dann hätte sich die Bemessungsgrundlage für Gewinnausschüttungen ab 2013 in geringerem Ausmaß vermindert. Daraus könnten sich Schadenersatzansprüche für Kärnten ergeben, weshalb das Feststellungsinteresse des Landes zu bejahen sei, entschied das Höchstgericht – allerdings „ohne dass zu prüfen wäre, wie realistisch Gewinnerwartungen sind“. (cka)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 24.07.2014)

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