OGH: Berater haftet für Täuschung bei riskanter Geldanlage

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Der VKI gewann einen Musterprozess gegen den Versicherungsmakler Steiner. Er hatte Kunden Gewinne zugesichert, die nie eintraten.

Der Versicherungsmakler und Vermögensberater Johannes Steiner hat erstmals vor dem Obersten Gerichtshof (OGH) eine Niederlage einstecken müssen. Steiner hatte Kunden riskante Geldanlagemodelle vermittelt und Gewinne zugesichert, die nie eintraten. Der OGH hat nun im Auftrag des Verein für Konsumenteninformation (VKI) geklärt, dass der Vermögensberater für die Täuschung von Konsumenten haftet.

"Die Entscheidung zeigt in einem typischen Fall die Gefahren des Modells ,Sparen ohne eigenes Geld", so VKI-Jurist Thomas Hirmke am Montag in einer Presseaussendung. Es sei erfreulich, dass damit erstmals eine Entscheidung des OGH zu vergleichbaren Beschwerdefällen in Zusammenhang mit Mag. Steiner vorliege.

Versicherungsvertrag ohne Eigenmittel

Der Versicherungsmakler und Vermögensberater bewarb auf Informationsveranstaltungen ein Anlagemodell, bei dem die Prämien einer langfristigen Lebensversicherung durch kurzfristige Privatkredite finanziert werden sollten. Auch Kunden ohne Eigenmittel sollten auf diese Weise ertragreiche Versicherungsverträge abschließen können.

Einer Kundin wurde ein Gewinn von rund 3000 Euro versprochen. Ein derartiger Überschuss kann jedoch angesichts des Veranlagungsrisikos und der gänzlichen Fremdfinanzierung niemals mit Sicherheit prognostiziert werden, so der VKI. Das verkaufte Modell sei somit hoch riskant und letztlich für die Konsumentin nicht von Vorteil gewesen.

Der VKI machte den Schaden in einem Musterprozess geltend. Bereits die Unterinstanzen gingen davon aus, dass die Beratung äußerst mangelhaft erfolgt war. Der OGH bestätigte nun diese Einschätzung und verwies darauf, dass die Mitarbeiterin als Finanzdienstleistungsassistentin jedenfalls als Erfüllungsgehilfin tätig gewesen war. Steiner haftet daher für die Täuschung über das Anlagemodell und den daraus entstandenen Schaden.

(APA)


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