Gericht verbietet Wienwert Immo irreführende Werbung

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Im Kleingedruckten wird die "Grundbuchsbesicherung" eingeschränkt, da sie nicht immer garantiert werden kann.Das Unternehmen legt Berufung ein.

Das Handelsgericht Wien hat eine Werbung der Wienwert Immobilien Finanz AG als irreführend untersagt. Die Wienwert Immobilienanleihe war damit beworben worden, dass sie "grundbuchbesichert" sei. Im Kleingedruckten wurde dann aber eingeschränkt, dass dies nur gelte, soweit dies auch möglich sei, teilte der VKI am Donnerstag mit. Das Urteil sei aber nicht rechtskräftig.

Wienwert legt Berufung gegen das Urteil des Handelsgerichts Wien ein, wonach sie für ihre Anleihe nicht damit werben dürfe, dass es eine "Absicherung durch das Grundbuch" gebe. "Um nicht weiter Öl ins Feuer zu gießen" verzichtet das Unternehmen aber vorerst in der Radiowerbung auf die beanstandeten Formulierungen, heißt es in einer Firmenaussendung.

Handelsgericht: Intransparente Klauseln

Das HG Wien urteilte nach einer VKI-Verbandsklage im Auftrag des Sozialministeriums, dass die Klauseln intransparent und damit unwirksam seien. Es dürfe nicht mit grundbücherlicher Sicherheit geworben werden, wenn diese nicht auch immer gewährt werden könne, so der VKI. So sei die Bank im ersten Rang abgesichert, wenn der Erwerb einer Liegenschaft durch Dritte finanziert wurde. Auch bei der Zwischenschaltung einer Zweckgesellschaft sei der Anleger nicht so im Grundbuch abgesichert, wie es die Werbung vermuten ließe.

Wer aber im Radio mit 6,5 Prozent Zinsen locke und zugleich absolute Sicherheit verspreche, wende sich wohl an ein Publikum, das eine Alternative zum Sparbuch sucht. "Viele Menschen glauben, mit einer Eintragung im Grundbuch abgesichert zu sein und erkennen nicht, dass eine nachrangige Eintragung im schlechtesten Fall keinerlei Sicherheit bietet", schreibt Beate Gelbmann, zuständige Juristin im VKI, zum HG-Urteil.

(APA)


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