EuGH: Framing ist möglich

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EuGH erlaubt fremde Videos auf der eigenen Homepage.

Wien. Das Einbinden fremder Internetvideos auf der eigenen Homepage verstößt nicht grundlegend gegen europäisches Recht. Dies entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) in einem am Mittwoch im Luxemburg veröffentlichten Beschluss. Demnach ist das sogenannte Framing – die Einbettung eines im Internet öffentlich zugänglich gemachten fremden Werkes in eine eigene Internetseite ohne Hinweis auf deren Quelle – ohne Genehmigung des Rechteinhabers möglich.

Die Luxemburger Richter begründeten ihre für zahlreiche Websitebetreiber bedeutsame Entscheidung damit, dass mit dem Einbinden eines Videos von einer frei zugänglichen fremden Internetseite in die eigene Seite kein neues Publikum angesprochen werde.

Diese Nutzung ist laut EuGH auch per Framing zulässig: Dabei werden den Nutzern einer Internetseite Videos zugänglich gemacht, die gar nicht auf dieser, sondern auf einer fremden Seite gespeichert sind. Um den Film anzusehen, muss der Nutzer die ursprünglich aufgerufene Seite aber nicht verlassen. Das Video wird mit der eigenen Internetseite verknüpft und so eingebunden, dass der Nutzer gar nicht unbedingt bemerkt, dass es sich um einen fremden Film handelt. Anlassfall war der Film einer Gesellschaft, die ihre Rechte an einem eigenen Werbefilm geltend machte.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 30.10.2014)

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