Knauser der Woche: 1,53 Euro Stundenlohn sind zu wenig

Geldboerse mit Muenzen / Money purse with coins
Geldboerse mit Muenzen / Money purse with coinswww.BilderBox.com
  • Drucken

Ein deutscher Rechtsanwalt hat seinen Bürohilfen weniger als zwei Euro pro Stunde gezahlt.

Ein deutscher Rechtsanwalt aus Oberspreewald- Lausitz hatte zwei Bürohilfen 1,53 beziehungsweise 1,64 Euro pro Stunde gezahlt. Ein Jobcenter aus Südbrandenburg hatte das dürftige Salär aufgestockt. Gleichzeitig zog die Arbeitsagentur mit dem Argument vor Gericht, Lohndumping könne nicht zulasten des Steuerzahlers gehen. Die Richter der ersten Instanz, des Arbeitsgerichts Cottbus, waren anderer Meinung. Diese Löhne seien zwar auch in strukturschwachen Regionen wie der Niederlausitz sittenwidrig, der Anwalt habe aber nicht ausbeuterisch gehandelt. Überdies hätten die Bürohilfen auf eigenen Wunsch unter diesen Bedingungen angefangen. Sie wollten erst einmal wieder Fuß auf dem Arbeitsmarkt fassen.
Die Entscheidung stieß auf heftige Kritik und das Jobcenter gab sich damit auch nicht zufrieden. Zu Recht, wie die Berufungsinstanz, das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, nun feststellte: Ein Stundenlohn von 1,53 und 1,64 sei unangemessen. Der Rechtsanwalt muss nun 3400 Euro an das Jobcenter zahlen.

Lesen Sie mehr zu diesen Themen:


Dieser Browser wird nicht mehr unterstützt
Bitte wechseln Sie zu einem unterstützten Browser wie Chrome, Firefox, Safari oder Edge.