Bilanzpolizei: Die FMA muss sich noch entscheiden

(c) Die Presse (Clemens Fabry)
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Das Bundesverwaltungsgericht muss im Rechtsstreit zwischen der Prüfstelle und der Finanzmarktaufsicht bald entscheiden. Doch was passiert bis dahin?

Wien. Seit einem Jahr hat Österreich eine Bilanzpolizei. Als Kontrollbehörde sieht das Gesetz die Finanzmarktaufsicht (FMA) vor. Die eigentliche Prüfungstätigkeit wickelt jedoch die Österreichische Prüfstelle für Rechnungslegung (OePR) ab.

Das Problem: Die beiden können nicht miteinander. Ein Bescheid, in dem die FMA der OePR vorschreibt, welche kapitalmarktorientierte Unternehmen zu prüfen sind, ist Auslöser des Streits. Er wird mittlerweile vor dem Bundesverwaltungsgericht ausgetragen. Die OePR bekämpfte den Bescheid mit der Begründung, dass ihm die gesetzliche Grundlage fehle. Wer recht hat, ist nicht geklärt, das Gericht hat noch nicht entschieden, muss es jedoch alsbald tun. Die Frage ist nur, wie sich die FMA bis dahin verhält. Mittlerweile hat es nämlich schon eine zweite Ziehung von jenen Unternehmen gegeben, die die OePR als Nächstes prüfen muss. Da die FMA bisher die Auffassung vertreten hat, „dass der Prüfplan der OePR – trotz Abstimmungsgesprächen – in Bescheidform zu erlassen sei“, hat man sich in der OePR auf einen weiteren – wie die Prüfstelle meint– rechtswidrigen Hoheitsakt gefasst gemacht. Doch dieser ist bisher noch nicht eingelangt.

Bescheid – ja oder nein?

Ob denn die FMA künftig davon Abstand nehmen wolle, den Prüfplan mittels Bescheid zu erlassen, wollte „Die Presse“ wissen. Eine leicht verständliche Antwort wäre ein Ja oder ein Nein gewesen. Dazu konnte man sich bei der FMA nicht durchringen. Stattdessen kam folgende Stellungnahme: „Die FMA ist im Rahmen der Berufungsvorentscheidung dem Anliegen der OePR schon im Februar entgegengekommen und hat von einer Beauftragung abgesehen. Die OePR wurde lediglich dem Ermittlungsverfahren gemäß § 52 AVG beigezogen, um die Abschlüsse zu prüfen. Nach der nunmehr erfolgten Zusatzziehung von sechs Unternehmen wurde der OePR noch Zeit für ein Parteiengehör zu dem von der FMA festzulegenden Prüfplan eingeräumt. Danach wird, auch unter Berücksichtigung allfälliger noch einlangender Informationen, über das weitere Vorgehen entschieden.“

Was das genau heißt? Auch die OePR wusste darauf keine Antwort.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 13.11.2014)

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