VwGH bestätigt Strafbescheid der FMA gegen Ruttenstorfer

OMV-CHEF WOLFGANG RUTTENSTORFER
OMV-CHEF WOLFGANG RUTTENSTORFERAPA/HANS KLAUS TECHT
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Die Finanzmarktaufsicht hat gegen Ex-OMV-Chef Wolfgang Ruttenstorfer zurecht einen Strafbescheid von 20.000 Euro verhängt.

Die Finanzmarktaufsicht (FMA) hat im August 2010 zurecht gegen Wolfgang Ruttenstorfer, den ehemaligen Vorstandsvorsitzenden der OMV, einen Strafbescheid in der Höhe von 20.000 Euro verhängt. Das hat der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) in seinem Erkenntnis (Geschäftszahl 2011/17/0249) festgestellt.

Ruttenstorfer hatte in einem Interview mit dem „Profil“ am 18.3.2009 gegenüber der Redakteurin angegeben, dass die OMV ihre MOL-Aktien derzeit nicht verkaufen wolle. Wörtlich: „Wir haben derzeit nicht vor, sie zu verkaufen. Das gilt nicht für die Ewigkeit, aber heuer werden wir sie durchaus behalten.“

Tatsächlich hatte die OMV jedoch wenige Tage vorher Verkaufsbereitschaft gegenüber einem Kaufinteressenten signalisiert. Deshalb verhängte die FMA wegen Sendens falscher oder irreführender Signale die Strafe über Ruttenstorfer. Dieser bekämpfte die verhängte Strafe beim UVS. Der schloss sich jedoch der Argumentation der FMA an. Ruttenstorfer wandte sich daraufhin an den VwGH, der nach über drei Jahren darüber erkannte.

Clemens Hasenauer, Ruttenstorfers Rechtsanwalt, zur „Presse“: „Ich glaube, das Erkenntnis ist problematisch. Das Börsegesetz spricht von ,irreführenden Signalen‘. Was irreführend ist, kann man im Nachhinein immer leichter beurteilen als in der Situation, in der die Aussage getätigt wird.“ Noch ein Argument führt der Anwalt ins Treffen: „Die Aussage hat nachweislich keinerlei Auswirkung auf den Markt gehabt. Wie kann man wegen des Delikts der Marktmanipulation verurteilt werden, wenn der Markt gar nicht reagiert hat?“

Vom Verdacht des Missbrauchs von Insiderinformation wurde Ruttenstorfer hingegen schon im Jänner 2012 in zweiter Instanz vom Oberlandesgericht Wien freigesprochen.

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