Die R+V Versicherung macht mit einem ungewöhnlichen Fragebogen für Verkehrsunfälle auf sich aufmerksam.
Die deutsche R+V Versicherung (früher bekannt als Raiffeisen- und Volksbanken-Versicherungsgesellschaft) macht mit einem – nennen wir es einmal so – ungewöhnlichen Fragebogen auf sich aufmerksam, so berichtet die juristische Internet-Plattform autorechtaktuell.de. Diesen haben Geschädigte erhalten, die sich nach einem Verkehrsunfall erdreistet haben, sich an einen Anwalt zu wenden, um ihre Ansprüche durchzusetzen.
Genau dieser Schritt dürfte der R+V Versicherung ein Dorn im Auge sein. Mit ausgeklügelten Fragen will sie herausfinden, ob bei der Beauftragung des Anwalts auch wirklich alles mit rechten Dingen zugegangen ist. So fragt sie etwa: „Kennen Sie den Anwalt, der bei uns die Ansprüche geltend macht, persönlich?“
Die Sorge der R+V um die Mündigkeit des Klienten kommt in den nächsten beiden Fragen zum Ausdruck: "Haben Sie den Anwalt aus eigenem Entschluss aufgesucht, oder hat Ihnen jemand gesagt, dass Sie einen Anwalt nehmen sollen? Und: Hat derjenige, der Ihnen den Anwalt empfohlen hat, Druck auf Sie ausgeübt?" Netterweise gibt die Versicherung gleich die möglichen Antworten vor:
- Nein, das war nur ein Tipp. Meine Entscheidung war freiwillig.
- Ich bin überredet worden, den Anwalt zu beauftragen. Nur darum habe ich das gemacht. Von mir aus hätte ich diesen Anwalt nicht genommen.
- Die Werkstatt hat mir gesagt, dass sie mein Auto nicht repariert, wenn ich den Anwalt nicht beauftrage.
- Mir wurden andere Nachteile in Aussicht gestellt, und zwar . . .
Ein Schreiben, in dem autorechtaktuell.de die Versicherung zu einer Stellungnahme aufforderte, hat die Versicherung bis dato nicht beantwortet.