Steuerrecht: Der „eigenartige Fall“ der Sachbezüge

Symbolbild: Firmen-bzw. Dienstwägen
Symbolbild: Firmen-bzw. Dienstwägen(c) BilderBox
  • Drucken

Steuerrechtler Doralt hat eine zu niedrige Besteuerung von Sachbezügen befürchtet. „Zu kurz gegriffen“, kontern die Professoren Kofler und Tumpel. Die Besteuerung sei in keiner Weise gesetzeswidrig.

Wien. Verluste von mehreren Millionen Euro pro Jahr befürchtete der Steuerrechtsexperte Werner Doralt in der „Presse“. Der Grund: Eine „gesetzwidrige, weil zu niedrige Besteuerung des Sachbezuges“. Denn der Sachbezug, etwa das Firmenauto, verbleibe dem Arbeitnehmer für seinen Konsum in voller Höhe, also netto, während die Lohnsteuer herausgerechnet werde. Andere müssten für den gleichen Sachwert ihr Nachsteuereinkommen aufwenden. Eine „faire Besteuerung“ würde also ein „Hinaufrechnen auf den Bruttolohn“ erfordern.

Für die Professoren Georg Kofler (Finanz- und Steuerrecht) und Michael Tumpel (Betriebswirtschaftliche Steuerlehre) greift das zu kurz. „Auf den ersten Blick wirkt die Besteuerung tatsächlich eigenartig“, so Tumpel zur „Presse“: „Einer bekommt als Lohnbestandteil ein Auto zur Nutzung, der andere müsste sich das Auto aus seinem Nachsteuereinkommen finanzieren.“ Doch die Steuer auf den Sachbezug ist aus dem bereits versteuerten Einkommen zu zahlen. Das geforderte Hinaufrechnen erfolge somit automatisch.

Gerechnet heißt das: A erhält ein Firmenfahrzeug. Bei Anschaffungskosten von 40.000 Euro ergibt sich laut Sachbezugsverordnung (1,5 Prozent) ein Sachbezug von 7200 Euro pro Jahr. Zusätzlich erhält A einen Bruttolohn von 7200 Euro. Bei einem unterstellten Steuersatz von 50 Prozent entfällt auf den Gesamtbezug von 14.400 Euro eine Lohnsteuer von 7200 Euro. B hingegen erhält keinen Pkw und damit keinen Sachbezug, aber einen Bruttolohn von 14.400 Euro, wovon ebenfalls 7200 Euro Lohnsteuer abgezogen werden. Für die übrigen 7200 Euro besorgt auch er sich ein Auto. „Wenn sich der Staub legt, sind beide gleich behandelt: Sie können je ein Auto nutzen, haben kein Bargeld und sind je mit 7200 Euro Steuer belastet“, sagt Kofler. Gleiches greift, wenn A eine Geldbezugserhöhung erhält, B hingegen zusätzlich einen gleichwertigen Sachbezug. Koflers Fazit: „Es passt, der Sachbezug ist mit demselben Steuerbetrag wie ein gleich hoher Geldbezug belastet.“

„Theoretischer Prüfstein“

„Fehler können passieren“, kommentieren die Experten Doralts Rechnung. Er habe wohl „den Extremfall ins Auge genommen, dass A nur einen Sachbezug erhält, B nur einen Geldbezug. Das ist sicher der theoretische Prüfstein.“ Es wirke doch „verblüffend“, wenn A einen Pkw-Sachbezug von 7200 Euro, B einen Bruttolohn in dieser Höhe erhalte, wovon beim Steuersatz von 50 Prozent eine Lohnsteuer von 3600 Euro abgezogen wird. „Von den verbleibenden ausbezahlten 3600 Euro kann er sich kein Auto besorgen“, so Kofler. Aber: Da kein entsprechender Teil für die Lohnsteuer zurückbehalten wird und der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber die auf den Sachbezug entfallende Lohnsteuer auch nicht bezahlt, sei in diesem Fall zu Recht eine Nettolohnzahlung zu unterstellen. Für Zwecke des Lohnsteuerabzugs erfolgt also eine Hochrechnung auf einen Bruttolohn, vom den wiederum (nach Abzug der Arbeitnehmeranteile zur Sozialversicherung) die Lohnsteuer zu errechnen ist. So trage der Arbeitgeber die Steuer auf den Sachbezug. Eine zu geringe steuerliche Belastung desselben sei aber nicht der Fall, wie die Experten auch im Magazin „Recht der Wirtschaft“ schreiben.

Doralt gab Kofler und Tumpel „im Ergebnis recht“, doch hätten auch andere Experten gemeint, den Sachbezug für Zwecke der Lohnsteuer und Sozialversicherung auf den Bruttobetrag aufrechnen zu müssen. Eine Fortsetzung der Causa ist anzunehmen.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 04.12.2014)

Lesen Sie mehr zu diesen Themen:

Mehr erfahren

Steuerrechtsexperte Doralt
Wirtschaftsrecht

Steuergeschenk bei Firmenautos?

Der Sachbezug wird zu niedrig besteuert, warnt Steuerrechtsexperte Doralt. Die Folge: Verluste von hunderten Millionen Euro pro Jahr. Das Finanzministerium will dies prüfen.
Symbolbild: Autoschlüssel
Wirtschaftsrecht

"Massenphänomen": Firmenauto statt Gehaltserhöhung?

Der Sachbezug ist "ungerecht", seine Bewertung "eklatant niedrig", kritisiert der Verkehrsclub Österreich. ARBÖ und ÖAMTC orten falsche Zahlen und lehnen eine höhere Bewertung ab.
Steuerrechtsexperte Doralt
Wirtschaftsrecht

Steuergeschenk bei Firmenautos?

Der Sachbezug wird zu niedrig besteuert, warnt Steuerrechtsexperte Doralt. Die Folge: Verluste von hunderten Millionen Euro pro Jahr. Das Finanzministerium will dies prüfen.

Dieser Browser wird nicht mehr unterstützt
Bitte wechseln Sie zu einem unterstützten Browser wie Chrome, Firefox, Safari oder Edge.