Urteil zu Verzugszinsen bei Krediten

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Klausel über Kapitalisierung laut Gericht unzulässig.

Wien. Wegen Klauseln in Kreditverträgen, die den Zahlungsverzug betreffen, hat der Verein für Konsumenteninformation (VKI) im Auftrag des Sozialministeriums die Santander Consumer Bank geklagt. Laut Gesetz dürfen Verzugszinsen, die ein Verbraucher bezahlen muss, nicht mehr als fünf Prozentpunkte pro Jahr über dem regulären Zinssatz liegen. Beträgt der vereinbarte Sollzinssatz zum Beispiel drei Prozent jährlich, dürfen die Verzugszinsen maximal acht Prozent pro Jahr ausmachen.

Im gegenständlichen Fall war für den Verzugsfall ein Aufschlag von fünf Prozent auf den Sollzinssatz vereinbart. Nach einer anderen Vertragsklausel werden die Zinsen am Ende jedes Kalenderquartals dem Kapital zugeschlagen. Wirtschaftlich betrachtet, entstünden dem Verbraucher dadurch Verzugskosten von mehr als fünf Prozent pro Jahr, argumentierte der VKI. Das Handelsgericht Wien gab ihm recht und erklärte beide Klauseln für unzulässig.

Vorgesehen waren auch pauschalierte Mahnspesen von 20,30 bis 47 Euro. Laut dem Gericht kann das im Einzelfall unverhältnismäßig hohe Betreibungskosten ergeben, darin liege eine gröbliche Benachteiligung des Verbrauchers.

Eine Klausel zum Terminsverlust wurde hingegen als zulässig erachtet. Sie sei für sich allein betrachtet üblich.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig. (red.)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 04.12.2014)

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