Erträge aus Straftaten sollte man versteuern

Aktenkoffer voll mit Euroscheinen
Aktenkoffer voll mit Euroscheinen(c) BilderBox (BilderBox.com / Erwin Wodicka)
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Die Folgen einer unvollständigen Steuererklärung.

Ist Diebesgut zu versteuern? Mit dieser Frage hatte sich diese Woche das Amtsgericht Bremen auseinanderzusetzen. Ein Logistikmitarbeiter hatte seinem Arbeitgeber Prepaid-Telefonkarten in großem Stil entwendet und sie gewinnbringend verkauft, so berichtet die „Legal Tribune“ online. Diese „Nebenbeschäftigung“ brachte ihm insgesamt 900.000 Euro – und schlussendlich eine Verurteilung wegen Untreue und Diebstahls ein. Nun hat sein unternehmerisches Treiben noch ein anderes Nachspiel: Der Mann hatte nämlich jahrelang verabsäumt, eine Einkommensteuererklärung abzugeben, später hatte er gegenüber der Finanz nur die Einkünfte aus seiner legalen Tätigkeit angegeben. Das passte dem Finanzamt nicht, der 42-Jährige schulde dem Fiskus 350.000 Euro, so der Vorwurf. Der Anwalt des sodann wegen Steuerhinterziehung Angeklagten argumentierte, es sei unerträglich, dass der Staat einen Anteil aus Straftaten haben wolle. „Wäre es nicht auch unerträglich, wenn der ehrliche Kaufmann seine Einkünfte versteuern muss, der Straftäter aber nicht“, fragte der Richter zurück – und befand ihn schließlich für schuldig.

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