Vorrückungsregelung für ÖBB-Beamte mit EU-Recht unvereinbar

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Vor dem 18. Lebensjahr liegende Anrechnungszeiten dürfen zu keiner Benachteiligung bei der Vorrückung führen, urteilt der EuGH. Die Norm stehe nicht in Einklang mit dem Alters-Diskriminierungsverbot.

Der Europäische Gerichtshof hat eine Vorrückungsregelung im Besoldungssystem für ÖBB-Beamte als unvereinbar mit EU-Recht erklärt. Die EU-Richter erklärten nunmehr in dem Fall, damit würde eine Ungleichbehandlung wegen des Alters endgültig festgeschrieben. Die Regelung stehe damit EU-Recht entgegen.

In dem Rechtsstreit (C 417/13) hatte ein Beschäftigter der ÖBB angesichts der Neuberechnung seines Vorrückungsstichtags die Zahlung einer Gehaltsdifferenz für die Vergangenheit verlangt. Der Oberste Gerichtshof wollte vom EuGH wissen, wie die Anti-Diskriminierungsrichtlinie der EU auszulegen sei. Diese verbietet auch eine Diskriminierung aufgrund des Alters.

Nach der alten Regelung wurden bei der Ermittlung des für die Vorrückung maßgeblichen Stichtags neben dem Tag der Anstellung auch Vordienstzeiten berücksichtigt, allerdings nur, soweit sie nach dem 18. Lebensjahr lagen. 2010 wurde die Regelung dahin geändert, dass nunmehr auch vor dem 18. Lebensjahr liegende Zeiten berücksichtigt werden. Da die zusätzliche Anrechnung aber kostenneutral sein sollte, wurde gleichzeitig der erforderliche Vorrückungszeitraum in jeder der drei ersten Gehaltsstufen um jeweils ein Jahr verlängert.

ÖBBler haben eigenes Dienstrecht

Dieses Urteil ist die logische Konsequenz aus jenem, das der EuGH am 11. November des Vorjahres für alle Beamten gefällt hat. Als Folge daraus hat das Parlament bereits ein neues Gehaltssystem für die Beamten beschlossen. Da die ÖBB-Beamten rechtlich gesehen allerdings keine Bundesbeamten sind, muss für sie nun eine eigene Regelung gefunden werden, hieß es dazu auf Anfrage im Büro von Beamten-Staatssekretärin Sonja Steßl (SPÖ) auf Anfrage der APA. Das ÖBB-Dienstrecht ist nicht Teil des Beamtendienstrechts, deshalb gibt es auch unterschiedliche Gehaltsansätze. Deshalb müsse nun für die ÖBB-Beamten eine ähnliche Regelung wie für die Bundesbediensteten ausverhandelt werden.

Gewerkschaft will nicht verhandeln

Die Bahngewerkschaft will nun das Urteil umsetzen. Aktuell gebe es diesbezüglich keine Verhandlungen mit der Bundesregierung, stellen die zuständige Gewerkschaft vida und der ÖBB-Konzernbetriebsrat in einer Aussendung klar. "Wir sehen auch keinen Grund für Verhandlungen. Wichtig ist jetzt, dass das Urteil des EuGH in Österreich vollzogen wird", betonte Roman Hebenstreit, Vorsitzender des vida-Fachbereichs Eisenbahn und des ÖBB-Konzernbetriebsrats.

Von Seiten der Bundesbahn herrscht diesbezüglich heute Zurückhaltung. "Wir analysieren das Urteil derzeit und können erst danach inhaltlich dazu Stellung nehmen", heißt es in einer Stellungnahme der ÖBB zur APA. Insgesamt seien rund 30.000 "ÖBB-Beamte" betroffen, für die das Dienstrecht der "Allgemeinen Vertragsbedingungen für Dienstverträge bei den Österreichischen Bundesbahnen" (AVB) gilt. Davon seien 24.000 "definitiv gestellte", also unkündbare, Aktive und 6.000 Pensionisten.

(APA)

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