Strenge Rechnung, gute...

Justitia auf einem Brunnen
Justitia auf einem Brunnen (c) www.BilderBox.com
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Ihr privates Geld mit Klientengeldern zu vermengen, ist ein absolutes No-go. Die Richtlinien sehen eine strenge Trennung vor.

Wien. Nach dem Suizid des Rechtsanwalts Michael Mathes am 13. Oktober 2014 wurde sofort ein sogenannter „mittlerweiliger Stellvertreter“ ernannt. Der Rechtsanwalt Franz Marschall hat die Aufgabe, die Interessen der Klienten von Mathes zu wahren. Schnell dürfte sich herausgestellt haben, dass der Verstorbene keine saubere Trennung zwischen seinem Privatgeld und Fremdgeld vorgenommen hat. Weder Treuhand- noch Anderkonten soll er geführt und die gesamte Gebarung ausschließlich über Kanzleigirokonten abgewickelt haben.

Wenn das so war, verstieß Mathes mit diesem Vorgehen gegen die sogenannten Richtlinien für die Ausübung des Rechtsanwaltsberufes und für die Überwachung der Pflichten des Rechtsanwaltes und des Rechtsanwaltsanwärters (RL-BA). In § 43 heißt es da nämlich ausdrücklich, dass der Rechtsanwalt Sorge zu tragen hat, dass fremdes Geld immer auf einem Anderkonto (...) bei einem Kreditinstitut, das öffentlicher Aufsicht unterliegt, eingezahlt wird. Genauso hat jeder Rechtsanwalt fremdes Geld, sofern kein Grund besteht, es zu verwahren, an den Berechtigten ohne unnötigen Verzug auszufolgen.

Hat also etwa ein Anwalt für seinen Klienten einen Schadenersatzprozess gewonnen und die erstrittene Summe geht auf seinem Anderkonto ein, kann er es dort nicht einfach einige Wochen liegen lassen, sondern muss es sofort seinem Mandanten weiterleiten.

Treibt ein Anwalt für seinen Klienten Forderungen ein oder verwaltet er für ihn Vermögen, kann er anderes vereinbaren. Allerdings dürfen die regelmäßigen Abrechnungen den Zeitraum von einem Jahr nicht überschreiten.

Kanzleiüberprüfungen bei Hinweisen

Die RL-BA regeln auch, dass ein Rechtsanwalt, wenn er einen Klienten gegen einen anderen Kollegen in einem Streit vertritt, das dem Ausschuss der Kammer zu melden hat. Genau das passierte auch im Fall von Mathes. Der Anwalt der Vermieterin seiner Büroräumlichkeiten verständigte die Kammer, nachdem Mathes mit der Miete einige Monate in Rückstand geraten war. Die Folge war eine Kanzleiüberprüfung von Mathes im Mai 2013. Sie findet etwa dann statt, wenn es Hinweise darauf gibt, dass in der Kanzleigebarung etwas nicht ordnungsgemäß ablaufen könnte. Mathes sollte für diese Überprüfung sämtliche Kanzleikonten, eine Darstellung seiner eigenen Vermögenssituation, eine Aufstellung der offenen Verbindlichkeiten sowie alle Akten bei denen es um die Verwahrung von Fremdgeldern geht, vorbereiten. (hec)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 29.01.2015)

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