ÖBB: EuGH kippt Gehaltsregelung

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Wie schon bei den Beamten, muss nun auch bei den ÖBB die Anrechnung von Dienstzeiten vor dem 18.Lebensjahr neu geregelt werden.

Luxemburg/Wien. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat eine Vorrückungsregelung im Besoldungssystem für ÖBB-Bedienstete gekippt: Sie sei mit EU-Recht nicht vereinbar (C-417/13). In dem Rechtsstreit hatte ein ÖBB-Beschäftigter angesichts der Neuberechnung seines Vorrückungsstichtags die Zahlung einer Gehaltsdifferenz für die Vergangenheit verlangt.

Der Oberste Gerichtshof befasste den EuGH mit der Frage, wie die Anti-Diskriminierungsrichtlinie der EU auszulegen sei. Diese verbietet auch eine Diskriminierung aufgrund des Alters. Nach der alten Regelung wurden bei der Ermittlung des für die Vorrückung maßgeblichen Stichtags neben dem Tag der Anstellung auch Vordienstzeiten berücksichtigt, allerdings nur, soweit sie nach dem 18.Lebensjahr lagen. 2010 wurde die Regelung dahin geändert, dass nunmehr auch vor dem 18.Lebensjahr liegende Zeiten berücksichtigt werden. Da die zusätzliche Anrechnung aber kostenneutral sein sollte, wurde gleichzeitig der erforderliche Vorrückungszeitraum in jeder der drei ersten Gehaltsstufen um jeweils ein Jahr verlängert.

Die EU-Richter erklärten jetzt, damit würde eine Ungleichbehandlung wegen des Alters endgültig festgeschrieben. Die Regelung stehe damit EU-Recht entgegen.

Dieses Urteil ist die logische Konsequenz aus jenem, das der EuGH am 11.November des Vorjahres für alle Beamten gefällt hat (C-530/13). Auch da hielt eine Gesetzesreparatur, die der Gesetzgeber nach einem früheren, ähnlichen EuGH-Urteil vorgenommen hatte, der neuerlichen Prüfung durch den Europäischen Gerichtshof nicht stand. Als Folge daraus hat das Parlament bereits ein neues Gehaltssystem für die Beamten beschlossen.

Jetzt muss verhandelt werden

Da die ÖBB-Bediensteten rechtlich keine Bundesbeamten sind, muss für sie eine eigene Regelung gefunden werden. Das ÖBB-Dienstrecht ist nicht Teil des Beamtendienstrechts, deshalb gibt es auch unterschiedliche Gehaltsansätze. Für die ÖBB-Mitarbeiter müsse nun eine ähnliche Regelung wie für die Bundesbediensteten ausverhandelt werden, hieß es auf APA-Anfrage im Büro von Beamten-Staatssekretärin Sonja Steßl (SPÖ).

In einem anderen, scheinbar ähnlichen Fall hat der EuGH vor rund einer Woche dem österreichischen Gesetzgeber recht gegeben: Er wies die Klage eines Bundesbeamten zurück, der sich durch die Nichtanrechnung von Schulzeiten vor dem 18.Lebensjahr auf die Pension diskriminiert gesehen hatte. Das sei mit EU-Recht vereinbar, entschied der EuGH (C-529/13). Eine solche nationale Regelung sei ein angemessenes Mittel, um ein legitimes Ziel der Beschäftigungs- und Arbeitsmarktpolitik zu erreichen, hieß es in dem Urteil. Der wesentliche Unterschied zu den anderen Fällen: Schulzeiten sind keine Beitragszeiten fürs Pensionssystem. Unter anderem das sah der EuGH als Rechtfertigung dafür an, sie von der Anrechnung auszuschließen. (APA/cka)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 29.01.2015)

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