Tor der Woche: Ein Eigentor für den deutschen Profifußball

Ein Urteil des Arbeitsgerichts Mainz irritiert.

Das Urteil des Arbeitsgerichts Mainz hat das Potenzial, den Profifußball Deutschlands auf den Kopf zu stellen – freilich nur dann, wenn es auch in der Instanz hält. Der frühere Bundesliga-Torwart Heinz Müller hat das Urteil erwirkt. Er war 2009 vom FC Barnsley zu FSV Mainz 05 gewechselt, 2012 verlängerte er seinen Vertrag um weitere zwei Jahre. Der Klub setzte ihn jedoch alsbald nur mehr in der Regionalligamannschaft ein, an eine Verlängerung des Vertrags dachte der FSV nicht. Aus Sicht Müllers war das auch gar nicht nötig, sein Arbeitsverhältnis sei ohnehin bereits ein unbefristetes. Folgerichtig klagte er „auf Feststellung des Fortbestandes“ – und bekam von den Mainzer Richtern recht.

Nach dem Gesetz gäbe es nur zwei Möglichkeiten für eine Befristung: entweder eine Gesamtdauer von maximal zwei Jahren oder weil eine sachliche Begründung vorliegt, sagte die Gerichtssprecherin. Die Höchstbefristung war im Fall von Müller aufgrund des ersten Vertrages bereits überschritten, einen Sachgrund für eine weitere Befristung hätte es nicht gegeben. „Und die Eigenart der Arbeitsleistung als Profifußballer rechtfertige als solche nicht eine Befristung des Vertrages“, heißt es seitens des Gerichts.

Nicht nur FSV-Boss Harald Strutz, sondern auch der DFB zeigt sich empört: „Die Sportart Fußball verträgt es nicht, dass man Verträge nicht verlängern darf“, sagt Vizepräsident Rainer Koch. „Es muss möglich sein, dass sich eine Mannschaft immer wieder neu aufstellt.“ Ob in Zukunft „40 Jahre alte Stürmer gegen 50-jährige Torhüter spielen“, wie der Manager des Bundesligisten SC Paderborn fürchtet, hat nun das Landes- und Bundesarbeitsgericht zu entscheiden.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 26.03.2015)

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