Glücksspiel: VfGH bestätigt Gesetz

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Dass bei der Verfolgung von illegalem Glücksspiel Verwaltungsbehörden und nicht Gerichte Vorrang haben, ist verfassungskonform. Die Mindeststrafen auch.

Wien. Der Verfassungsgerichtshof(VfGH) hat sich erneut mit den Glücksspielregeln befasst. Unter anderem ging es darum, welche Stellen für Razzien in Automatensalons zuständig sind. Der Gesetzgeber hat bei der Strafverfolgung illegalen Glücksspiels den Verwaltungsstrafbehörden gegenüber den Strafgerichten Vorrang eingeräumt. Das ist verfassungsrechtlich korrekt, entschieden nun die Verfassungsrichter (G 203/2014-16 u. a.).

Anstrengt wurde das Verfahren von den Landesverwaltungsgerichten Tirol und Burgenland, die Bedenken gegen Bestimmungen im Glücksspielgesetz geäußert hatten. Die Passagen betreffen Beschlagnahmungen von Glücksspielautomaten und Strafen für die Betreiber. Illegales Glücksspiel kann gegen das Verwaltungsstrafrecht und gegen das Strafrecht verstoßen. Sind beide Tatbestände verwirklicht, ist nach der geltenden Rechtslage nur nach den Verwaltungsbestimmungen zu bestrafen. Diese sehen Geldbußen von bis zu 60.000 Euro für Betreiber von einarmigen Banditen vor. Laut Strafrecht könnten Automatenaufstellern bis zu sechs Monate Gefängnis drohen. Nach Ansicht der Antragsteller hat der Gesetzgeber die Subsidiaritätsregel durchbrochen, indem er in erster Linie die Verwaltungsstrafbehörden und nicht die ordentlichen Gerichte für zuständig erklärt hat. Der VfGH teilt diese Ansicht jedoch nicht.

Vor dem VfGH ging es auch um die im Gesetz vorgesehenen Mindeststrafen von 1000 bzw. 3000 Euro. Diese verstoßen laut dem Höchstgericht nicht gegen den Gleichheitsgrundsatz: Es bestehe hier kein Missverhältnis zum Unrechtsgehalt der Tat und ihren wirtschaftlichen Folgen. Das Ziel des Gesetzgebers, verbotene Ausspielungen zu verhindern, könne durch die Mindeststrafen effizienter erreicht werden.

Der Zuständigkeitsstreit zwischen Polizei und Finanzpolizei, was die Beschlagnahme von Geräten betrifft, ist durch das Verbot des Automatenspiels in Wien neu aufgeflammt. Auch jetzt wieder wirft die Automatenbranche den Behörden rechtswidriges Vorgehen vor. Alle Beschlagnahmungen würden bekämpft, „weil das Glücksspielgesetz mehrfach unionsrechtswidrig ist“, sagte Helmut Kafka vom Automatenverband. (APA/cka)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 26.03.2015)

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