Verwechslungsgefahr: "Sky" und "Skype" für Gericht zu ähnlich

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Das EU-Markenamt verbietet die Eintragung der Microsoft-Firma Skype und bekommt von einem EU-Gericht Recht. Der Pay-TV-Anbieter Sky hat das Recht des älteren Namens in der Hand.

Die Richter eines EU-Gerichts in Luxemburg haben am Dienstag entschieden, dass zwischen der Marke des britischen Senders "Sky" und dem Namen des Internet-Telefoniedienstes "Skype" Verwechslungsgefahr besteht (Rechtssachen T-423/12, T-183/13 und T-184/13). Das berichten verschiedene deutsche Medien. Das Gericht geht  damit mit dem EU-Markenamt konform, das den Eintrag von "Skype" als Marke nach Protesten von "Sky" abgelehnt hatte. "Sky" ließ seinen Namen vor "Skype" schützen und besitzt damit die älteren Rechte.

Im Urteil der Richter wird zwischen den beiden Zeichen eine bildliche, klangliche und begriffliche Ähnlichkeit gesehen. So würden Menschen das Wort "Sky" ("Himmel" auf Englisch) in "Skype" leicht wiederfinden. Zudem werde das Y in "Skype" nicht kürzer ausgesprochen als in "Sky". Die wolkenförmige Umrandung des Wortes "Skype" im Logo der Firma macht die Sache aus Sicht der Richter noch schlimmer - denn es könnte den Betrachter erst recht an den Begriff "Himmel" ("Sky") denken lassen.

Mit dem Urteil, gegen das noch eine Berufung beim übergeordneten Europäischen Gerichtshof möglich ist, kann sich "Sky" gegen die Verwendung des Begriffes "Skype" wehren. Skype wurde im Jahr 2003 von den skandinavischen Software-Entwicklern Niklas Zennström und Janus Friis gegründet und im Oktober 2011 für 8,5 Milliarden Dollar an Microsoft verkauft.

(red.)


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