Liveticker: Live, aber nicht ungefährlich

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Sie dringen in die Gerichtssäle vor, lassen Gesagtes innerhalb von Sekunden nach außen dringen – und bürden den Journalisten eine enorme Verantwortung auf.

„Soll über ein so einschneidendes Ereignis wie einen Prozess so berichtet werden wie über ein Fußballspiel?“, fragt Christina Salzborn, Richterin und Gerichtssprecherin am Straflandesgericht Wien, ihre Zuhörer. Der Hintergrund: Ein Workshop über Liveticker aus dem Gerichtssaal. Der Anlass: die „RichterInnenwoche 2015“ in Kitzbühel.

Durch sofortiges Livestellen von Gesagtem würden „taktische Überlegungen, wie abgesonderte Vernehmungen, bisher unbekannte Zeugen und überraschende Wendungen im Verfahren ihre Tragweite verlieren“, sagt Salzborn. „Es ist ein nicht ungefährliches Werkzeug“, sagt sie zur „Presse“. Sie beharrt auf einem neutralen Umgang mit Verfahrensinhalten und einer umfassenden Vorbereitung der Journalisten.

Auch Alexander Warzilek, Geschäftsführer des österreichischen Presserates, pocht auf mehr als ein Quantum Reflexion bei rascher Schreibe und warnt davor, dass Zeugen, die via Smartphone einen Ticker verfolgen, Sachverhalte „anschließend bewusst anders formulieren“ könnten. Verschließen dürften sich Rechtsordnung und Ethik dem Instrument dennoch nicht: „Gesellschaftlicher und technischer Umbruch erfordern eine Reaktion.“

Sichtbare Gerechtigkeit

Ein Tickerverbot ist nicht gemeint. „Das würde den Anschein erwecken, es gäbe etwas zu verschweigen“, sagt Salzborn. Ähnlich unrealistisch erscheint ein Absammeln von Handy und Laptop beim Betreten eines Gerichtssaales, erfolgversprechender dagegen die Option der Flucht nach vorne. „Der Trend zum Liveticker ist nicht beunruhigend, sondern positiv“, sagt Hans-Peter Lehofer. Denn, so der Hofrat des Verwaltungsgerichtshofs: „Justice must not only be done, it must also be seen to be done.“

Eine erschwerte Wahrheitsfindung fürchtet Lehofer ebenso wenig wie Johann Fuchs: „Jeder kann stets den Saal verlassen und Gehörtes weitererzählen, große Überraschungen sind in der Hauptverhandlung zudem die Ausnahme“, sagt der leitende Staatsanwalt der Staatsanwaltschaft Eisenstadt. Beide sehen keinen Gegensatz zur klassischen Gerichtsreportage, sondern „ein ergänzendes Angebot für Interessierte“, so Lehofer. Vorausgesetzt, Qualität steht über Spekulation, Ausgewogenheit über Vereinfachung: „Leser bilden sich eine Meinung ohne je vor Ort gewesen zu sein, so, als würden sie ein ungesehenes Theaterstück auf Basis der Kritiken anderer bewerten“, warnt auch Salzborn. Folge seien oft kränkende Postings, abgegeben im Schutz der digitalen Anonymität: „Ist es das, was Medien wollen?“

Fazit: Gerade Strafverfahren drohen zu Events zu verkommen, wobei Liveticker dazu beitragen, Rechtsvertreter zu „Tickerstars“ verkommen zu lassen und statt der Wahrheitssuche die Kleiderwahl der Beteiligten in den Fokus zu rücken. Zugleich bieten Ticker die Chance, ein durch PR-Strategen aufbereitetes Verfahren stückchenweise wieder ins „rechte Licht“ zu rücken.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 07.05.2015)

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