Fat Mexican beschäftigt Deutschen Bundesgerichtshof

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Der Deutsche Bundesgerichtshof muss entscheiden, ob Rocker- und Motorradklubs ihre Symbole weiterhin nicht zur Schau stellen dürfen.

Mit einem Kleidungsstück der anderen Art beschäftigt sich am 11. Juni der Deutsche Bundesgerichtshof (BGH). Es geht um Kutten. Das sind ärmellose Lederwesten, auf denen die Mitglieder von Motorradgangs ihre Abzeichen und Symbole befestigen und so ihre Zugehörigkeit zu ihrem Klub zum Ausdruck bringen. In den meisten Bundesländern Deutschlands ist das Tragen dieser Kutten untersagt. Seit Ende Oktober 2014 auch in Hessen.

Nun muss der BGH entscheiden, ob Rocker- und Motorradklubs wie die Bandidos oder die Hells Angels ihre Symbole wie den Fat Mexican oder den Totenkopf mit Helm und Flügeln weiterhin nicht zur Schau stellen dürfen; selbst wenn ihr Verein nach dem Gesetz gar nicht verboten ist. Unerwartet trugen zwei Mitglieder der Bandidos mit einer Selbstanzeige dazu bei, dass der Streit bald geklärt sein dürfte. Sie betraten in voller Montur begleitet von ihren Anwälten ein Bochumer Polizeipräsidium und zeigten sich dort gleich selbst an. Die Staatsanwaltschaft klagte sie daraufhin wegen des Verstoßes gegen das Vereinsgesetz an. Doch das Landesgericht sprach beide Bandidos frei. Die Staatsanwaltschaft legte Revision ein. Der Spruch des BGH wird nicht nur in der Motorradszene mit Spannung erwartet.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 11.06.2015)

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