OGH: Wertanpassungsklauseln von ARAG-Versicherung unzulässig

Für die Rechtsschutzversicherung ist eine Indexanpassung nach den Verbraucherpreisen für Prämie und Versicherungssumme verpflichtend vorgesehen.

Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat dem Versicherungsunternehmens ARAG die Verwendung von zwei Klauseln in den Allgemeinen Rechtsschutzbedingungen untersagt. Die Arbeiterkammer hatte die Klauseln zur Wertanpassung des Versicherungsvertrags und die Folgen einer solchen Kündigung der Wertanpassung beanstandet, hieß es am Dienstag in einer AK-Aussendung.

In den von der Arbeiterkammer beanstandeten Klauseln der ARAG für die Rechtsschutzversicherung ist eine Indexanpassung nach den Verbraucherpreisen der Prämie und der Versicherungssumme verpflichtend vorgesehen. Die Konsumentenschützer hoffen nun, dass die gesamte Versicherungsbranche dem Urteil des Obersten Gerichtshofs zu solchen Wertanpassungsklauseln folgt.

(APA)


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