Kohl-Publizist Schwan scheitert vor dem BGH

GERMANY KOHL TAPES
GERMANY KOHL TAPESAPA/EPA/ULI DECK
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Die brisanten Tonbänder bleiben in Kohls Besitz.

Wer darf die Tonbänder mit den Lebenserinnerungen behalten? Altkanzler Helmut Kohl, der sie besprochen hat, oder sein Ghostwriter, der Publizist Heribert Schwan, auf dessen Tonbandgerät die Gespräche damals aufgezeichnet worden waren? Darüber hatte jüngst der Bundesgerichtshof in einer mündlichen Verhandlung zu entscheiden. Sein Urteil: Kohl gebühren die Tonbänder.

Zu dem Konflikt zwischen den beiden Männern kam es folgendermaßen: Schwan und Kohl trafen sich in den Jahren 2001 bis 2002 an mehr als 100 Tagen in Kohls Haus. Der Altkanzler erzählte Schwan in über 630 Stunden seine Lebensgeschichte. Dabei scheute Kohl auch nicht davor zurück, wenig Schmeichelhaftes über Zeitgenossen zum Besten zu geben. Diese „Kohl-Protokolle“ hatte Schwan immer bei sich zu Haue aufbewahrt. Sie bildeten die Grundlage für die drei Bände „Erinnerungen“, die er im Namen Kohls erzählte. Alle Bücher wurden Bestseller.

Zum Bruch zwischen den beiden Männern kam es erst 2009, nachdem Schwan eine Biografie über Kohls verstorbene Frau Hannelore herausgegeben hatte. Kohl verlangte von seinem ehemaligen Vertrauten die Herausgabe sämtlicher Unterlagen und Aufzeichnungen. Mit Erfolg. Die ersten beiden Instanzen gaben dem ehemaligen Kanzler recht. Doch Schwan hoffte noch auf eine Kehrtwende beim BGH – und scheiterte auch dort.

Dieser Rechtsstreit ist nun entschieden, der nächste aber schon im Anrollen: Kohls Anwalt hat bereits angekündigt, Schwan wegen der Verwendung diverser Zitate auf Schadenersatz in Millionenhöhe zu klagen.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 16.07.2015)

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