Hinkley Point: Präzedenzfall in Sachen Atomkraft

Curlews Numenius arquata flying into roost with Hinkley point Nuclear power station in background
Curlews Numenius arquata flying into roost with Hinkley point Nuclear power station in background(c) imago/Bluegreen Pictures (imago stock&people)
  • Drucken

Es ist selten, dass ein Mitgliedstaat den Beschluss der Europäischen Kommission bekämpft, in dem einem anderen EU-Land Beihilfen zugesprochen werden. Österreich hat es getan.

Wien. Die Republik Österreich brachte vergangenen Montag die lang angekündigte Nichtigkeitsklage in Sachen Hinkley Point ein. Konkret bekämpft sie den Beschluss der Europäischen Kommission beim Gericht der Europäischen Union (EuG), in dem staatliche Beihilfen für den Bau des britischen Atomkraftwerks Hinkley PointC bewilligt wurden. Dass ein Mitgliedstaat eine Entscheidung der Kommission bekämpft, durch die einem anderen Mitgliedstaat Beihilfen gewährt werden, ist eine Rarität und sorgte bei der britischen Regierung für gröbere Verstimmung.

Hinkley Point, das nahe Bridgewater an der Südwestküste Englands liegt, bestand bisher aus den beiden Anlageteilen A und B. Nun soll ein dritter Reaktor gebaut werden. Die Errichtung ist notwendig, um den Strombedarf des Landes auch in den nächsten Jahrzehnten zu decken, so argumentiert Großbritannien die Notwendigkeit des Baus. Bei dem Projekt handelt es sich um das teuerste Kraftwerk, das jemals in Europa geplant wurde. Allein die Baukosten werden auf etwa 31,2 Milliarden Euro geschätzt. Um die Errichtung zu realisieren, benötigt Großbritannien eine Fremdfinanzierung von 21,6 Milliarden Euro. Für diesen Betrag muss das Land auch haften.

Schon am 8.Oktober 2014 hatte die Kommission die staatlichen Beihilfen bewilligt, ohne die das Kraftwerk nicht gebaut werden könnte. Doch wem fließen die Beihilfen eigentlich zu und in welcher Form werden sie konkret gewährt?

Die erste Frage ist rasch beantwortet: Empfängerin der Beihilfen ist die Nuclear New Build Generation Company (NNBG). Das ist ein Tochterunternehmen der französischen, staatlich dominierten Elektrizitätsgesellschaft Electricité de France (EDF). NNBG soll das Kraftwerk errichten und auch betreiben.

Beihilfen mal drei

Wie die Beihilfen gewährt werden, verdient einer genaueren Betrachtung. Rechtsanwalt Hans Kristoferitsch (Kanzlei Cerha Hempel Spiegelfeld Hlawati) kennt die Details. Ihn hat der Verfassungsdienst, der die Klage federführend verfasste, zur Beratung beigezogen: „Die Beihilfen werden auf drei verschiedene Arten gewährt: erstens in Form einer Kreditgarantie für Anleihen, die für die Finanzierung des Projekts von der Errichtungsgesellschaft emittiert werden. Zweitens bestehen die Beihilfen darin, dass den Betreibern in einem sogenannten Differenzvertrag ein staatlich garantierter Abnahmepreis für den produzierten Strom für 35 Jahre garantiert wird.“ Ein Passus, der aus Sicht der österreichischen Juristen gegen EU-Recht verstößt: „Der festgesetzte Abnahmepreis wird unabhängig vom Marktpreis garantiert. Das bedeutet für die Betreiber nichts anderes, als dass ihnen das Betriebsrisiko abgenommen wird. Und sie stehen auch nicht unter dem Druck, effizient zu arbeiten“, sagt Kristoferitsch. „Investitionen – auch von staatlichen Betrieben – können natürlich finanziert werden. Der Betrieb hingegen soll nach EU-Beihilfenrecht nicht, wie das hier der Fall wäre, subventioniert werden. Denn da sollen die Regeln des Marktes wirken.“

Die dritte Form der Beihilfe besteht in einer Absicherung gegen „politische Risken“. „Für den Fall, dass sich die Haltung der Franzosen zur Atomenergie ändern sollte – wie das ja auch in Deutschland zuletzt der Fall war –, wird den Betreibern in einem gesonderten Secretary of State Agreement zugesichert, dass das Ministerium, also Großbritannien, ihnen das Kraftwerk abkauft“, erklärt Kristoferitsch. Wie das im Fall des Falles aussehen soll, wisse aber niemand, kritisiert er. „Auch aus wettbewerbsrechtlicher Sicht ist das nicht einzusehen, denn kein anderer Mitbewerber kommt in den Genuss einer solchen Regelung.“

„Keinerlei Ausschreibung“

Doch die Republik wehrt sich auch noch aus anderen Gründen gegen den Entscheid der Kommission: „Es gab keinerlei Ausschreibung unter den möglichen Betreibern. Offenbar stand schon vorher fest, wer zum Zug kommen soll.“ Ein Umstand, der den Juristen angesichts der vielen Milliarden, um die es bei diesem Projekt geht, besonders irritiert: „Wenn ein Staat schon so viel Geld in die Hand nimmt, sollte es wenigstens ein transparentes Auswahlverfahren geben.“

Ob die Argumente Österreichs auch die Juristen des Gerichts der Europäischen Union überzeugen, werden sie etwa in zwei Jahren wissen. So lange dauern die Verfahren dort in der Regel. In London zeigt man sich derweil gelassen: „Wir haben keinen Grund anzunehmen, dass Österreich eine Anfechtung von jeglicher Substanz vorlegt“, hieß es in einer Erklärung des britischen Energieministeriums.

IN KÜRZE

Hinkley Point ist ein Kernkraftwerk an der Südwestküste von England. Neben den bestehenden Reaktoren A und B soll nun ein dritter Block gebaut werden. Die EU-Kommission hat Großbritannien im Oktober 2014 in einem Beschluss Beihilfen der Mitgliedstaaten zugesprochen. Die Republik Österreich hat gegen die Entscheidung Klage eingebracht. Österreich kritisiert, dass es keine Ausschreibung gegeben habe und der Beschluss der Kommission gegen EU-Beihilfen und Wettbewerbsrecht verstoße.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 16.07.2015)

Lesen Sie mehr zu diesen Themen:

Mehr erfahren

Wirtschaftsrecht

Ökostromanbieter klagen gegen Hinkley Point

Auch deutsche Stadtwerke beteiligen sich an der Klage.
Der Bau des Atomkraftwerks im südenglischen Bridgewater ist umstritten.
Energie

Hinkley Point C: Österreich klagt vor EU-Gericht

Österreich tritt gegen die Subvention des Baus des britischen Atomreaktors Hinkley Point auf. Daher hat es am Montag eine Klage beim EU-Gericht eingebracht.
Curlews Numenius arquata flying into roost with Hinkley point Nuclear power station in background
Energie

Österreich will gegen britisches AKW Hinkley Point klagen

Die Klage sei auch eine Chance "die Kostenfrage bei Atomkraftwerken intensiver" zu diskutieren, sagte Vízekanzler Mitterlehner nach dem Ministerrat.
Tschechien, Temelin, AKW
Energie

Wiens Feldzug gegen die Kernkraft

Österreich will den Ausbau der Nuklearenergie in Europa mit Klagen eindämmen: Nach Großbritannien geht es nun gegen Tschechien. Doch ohne Atommeiler fehlte der EU ein Viertel der Elektrizität.
Gastkommentar

Völlig berechtigte Klage

Es gibt zahlreiche gute Gründe dafür, warum Österreich juristisch gegen das britische Kernkraftwerk Hinkley Point vorgeht.

Dieser Browser wird nicht mehr unterstützt
Bitte wechseln Sie zu einem unterstützten Browser wie Chrome, Firefox, Safari oder Edge.