Entwurf: Was die EU-Kommission geplant hat

Mehr Transparenz und mehr Kontrolle der Geschäftsleitung ist das Ziel.

Wien. Mit der Corporate Governance börsenotierter Unternehmen steht es in der EU nicht zum Besten. Die Unternehmensleitung lasse es an Transparenz vermissen, etwa, wenn es um Geschäfte geht, die die Gesellschaft mit ihr nahestehenden Personen (sogenannten Related Party Transactions) abschließt. Aktionäre würden in Entscheidungen zu wenig eingebunden, vor allem, wenn es um die Vergütung der Unternehmensleitung geht.

Zu diesem Ergebnis kam jedenfalls die Europäische Kommission in ihrem Aktionsplan 2012. Die Konsequenz aus dem unbefriedigenden Fazit? Im April 2014 unterbreitete die Kommission einen Vorschlag zur Änderung der geltenden Aktionärsrechtrichtlinie von 2007/36/EG – und stieß damit in Deutschland und Österreich auf viel Kritik (siehe nebenstehenden Artikel).
Der Vorschlag sieht im Wesentlichen folgende Änderungen vor.

► Aktionäre sollen die Möglichkeit haben, die Vergütung von Leitungsorganen festzulegen. Konkret sollen sie das Recht erhalten, alle drei Jahre über die Vergütungspolitik und den Vergütungsbericht abzustimmen. Unternehmen haben also einen klaren und verständlichen Report zu verfassen, um zu gewährleisten, dass die Mitglieder der Unternehmensleitung ihrer Rechenschaftspflicht nachkommen. Darin muss etwa detailliert zu lesen sein, welche Leistungen und sonstige Vergütungen jedes einzelne Mitglied des Vorstands und Aufsichtsrats erhalten hat.

► Bei Geschäften der Gesellschaft mit Personen, die der Gesellschaft nahestehen, etwa Aktionären, Leitungsorganen oder kontrollierenden Unternehmen, sollen Verfahren festgelegt werden, die Interessenkonflikte vermeiden sollen. Nach dem Entwurf muss die Hauptversammlung Transaktionen, die mehr als fünf Prozent des Unternehmensvermögens betreffen oder Auswirkungen auf den Gewinn und Umsatz haben können, zustimmen.

► Börsenotierte Unternehmen sollen künftig das Recht haben, die Identität ihrer Aktionäre festzustellen. Dazu kann das Unternehmen Anfragen an Finanzintermediäre (Vermittler) stellen, die daraufhin entsprechende Informationen bekannt zu geben haben.

► Stimmrechtsberater (sogenannte Proxy Advisors) unterlagen bisher keiner Überwachung. Da sie aber wesentlichen Einfluss auf das Stimmrechtsverhalten von Aktionären und Asset-Managern in der Hauptversammlung haben können, sieht der Kommissionsvorschlag vor, dass sie künftig die Gründe ihrer Entscheidung bekannt geben müssen. Darüber hinaus haben sie die Öffentlichkeit darüber zu informieren, ob sie mit dem börsenotierten Unternehmen in einer Geschäftsbeziehung stehen, es beispielsweise beraten. Proxy Advisors müssen künftig auch veröffentlichen, wie viele Mitarbeiter bei der Erarbeitung der Stimmrechtsempfehlung involviert waren, welche Informationsquellen ihnen zur Verfügung standen und welche Methoden sie bei ihren Analysen zugrunde legen. (hec)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 20.08.2015)

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