Eltern scheitern mit Klage gegen die Stadt Leipzig

Kein Ersatz wegen fehlenden Kita-Platzes.

Drei Mütter haben die Stadt Leipzig auf Schadenersatz geklagt. Anders als erwartet, hatten sie für ihre Kinder in der Nähe ihres Wohnorts nämlich keinen Platz in einer Kindertagesstätte gefunden. Deshalb konnten sie nicht – wie geplant – wieder arbeiten gehen, sondern „mussten“ bei ihrem Nachwuchs zu Hause bleiben.

Das empfanden sie als ungerecht und klagten ihre Kommune auf 15.000 Euro plus Zinsen; so viel sei ihnen aufgrund des Ausfalls ihres Verdiensts an Schaden entstanden. In der ersten Instanz hatten sie mit ihrer Forderung recht bekommen, nicht aber vor dem Oberlandesgericht (OLG) Leipzig. Zwar habe die Stadt Leipzig ihre Amtspflichten verletzt. Diese schützen aber nicht die Erwerbstätigkeit der Klägerinnen. Die Mütter selbst hätten keinen Anspruch auf einen Platz ihres Kindes in einer Kita. Ziel des Gesetzes sei nämlich die frühkindliche Förderung. Dass es mit mehr Kita–Plätzen auch für Familien leichter ist, Beruf und Kinder zu vereinbaren, sei lediglich eine notwendige Folge. Der Deutsche Städte- und Gemeindebund begrüßte das Urteil. Die betroffenen Familien bezeichneten es „als Schlag ins Gesicht für alle Eltern mit Kleinkindern“.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 27.08.2015)

Lesen Sie mehr zu diesen Themen:


Dieser Browser wird nicht mehr unterstützt
Bitte wechseln Sie zu einem unterstützten Browser wie Chrome, Firefox, Safari oder Edge.