Frankreich: Eins zu null für Pariser Taxis

(c) REUTERS (SERGIO PEREZ)
  • Drucken

Das Verfassungsgericht hat entschieden: Die kommerzielle Vermittlung von privaten Fahrern durch Uber Pop ist in Frankreich nicht erlaubt.

Paris. Die von Uber organisierte Vermittlung von privaten Fahrern zum Personentransport in ihren Fahrzeugen ist in Frankreich nicht legal. Diesen Grundsatzentscheid hat das höchste Verfassungsgericht gefällt.

Dass es dazu gekommen ist, hat sich die amerikanische Online-Dienstleistungsfirma selbst zuzuschreiben. Sie hatte mit einer Verfassungsklage versucht, einen Prozess vor dem Pariser Berufungsgericht abzuwenden. Vergeblich machten die Vertreter von Uber geltend, ein Verbot ihrer Vermittlungsaktivitäten hätte automatisch auch verheerende Folgen für andere Beförderungsangebote, namentlich die Limousinen mit Fahrern oder das Carsharing von Mitfahrportalen, die in Frankreich gerade ihren ersten Boom erleben.

Das Verfassungsgericht war indes der Ansicht, dass diese Transportmöglichkeiten neben den Taxis separat und klar gesetzlich geregelt und keineswegs mit Uber zu vergleichen seien. Die Verfassungsbeschwerde wurde nun aber in allen Punkten abgewiesen, womit die Klage für Uber, und mithin für ähnliche Anbieter, zu einem juristischen Bumerang wird.

Das bedeutet zunächst, dass der Strafprozess gegen die Direktoren von Uber France und Uber Europa wie geplant am 30.September stattfinden kann, da es laut dem Conseil constitutionnel keinerlei verfassungsrechtliche Gründe dagegen gibt. Den beiden Angeklagten droht – außer dem Verbot ihrer geschäftlichen Aktivität – eine Haftstrafe von zwei Jahren sowie eine Geldbuße bis zu 300.000 Euro.

Hocherfreut sind darüber die Taxiunternehmen in Paris und Marseille, die sich von Beginn an gegen diese Konkurrenz gewehrt und mit Demonstrationen und Straßenblockaden Druck auf die Behörden gemacht haben. Sie haben jetzt eine entscheidende Runde gewonnen. Immerhin scheinen die in der Hauptstadtbevölkerung nicht besonders beliebten Taxifahrer laut eigenen Aussagen etwas aus dem Konflikt gelernt zu haben: Ein wenig mehr Freundlichkeit und Entgegenkommen im Kundendienst und bei Tarifen ist durchaus geschäftsfördernd.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 24.09.2015)

Lesen Sie mehr zu diesen Themen:


Dieser Browser wird nicht mehr unterstützt
Bitte wechseln Sie zu einem unterstützten Browser wie Chrome, Firefox, Safari oder Edge.