Kartellgericht: Samsung muss eine Million Euro Bußgeld zahlen

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Samsung soll in Österreich Händler aufgefordert haben, die Online-Verkaufspreise für Elektronikprodukte zu erhöhen.

Wien. Die Serie der Geldbußenentscheidungen wegen Kartellrechtsverstößen reißt nicht ab: Jetzt hat es auch Samsung Electronics Austria erwischt. Wie am Mittwoch bekannt wurde, verhängte das Kartellgericht über das Elektronikunternehmen eine Geldbuße von 1.050.000 Euro. Der Grund: vertikale Preisabstimmungen mit österreichischen Wiederverkäufern im Zeitraum von April 2009 bis Mai 2014. Die Entscheidung des Kartellgerichts ist rechtskräftig.

Vor allem ging es um den Onlinehandel: Wie die Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) in einer Aussendung mitteilt, seien die Abstimmungsmaßnahmen „teilweise mit der Aufforderung zur Erhöhung von Online-Verkaufspreisen“ verbunden gewesen. Betroffen waren Elektronikprodukte wie Fernseher (4-er Serie), Notebooks (High), Staubsauger (Robot), Monitore (Multi-Function-Monitors), Kühlschränke (Side-by-Side), Waschmaschinen und Tablets.

Studie löste Ermittlungen aus

Auch damit setzt sich eine Serie fort: Laut BWB wurden im Bereich Elektronik-Onlinehandel zuvor schon sieben weitere Unternehmen wegen Kartellrechtsverstößen abgestraft, nämlich Philips Austria (Consumer Lifestyle), Pioneer Electronics Deutschland, die Media-Saturn BeteiligungsgmbH, Grundig Intermedia, Nikon, die Hans Lurf GmbH und SSA Fluidra Österreich.

Die Ermittlungen der Wettbewerbshüter in der Elektronikbranche begannen 2012, ausgelöst durch einen Artikel im „Wirtschaftsblatt“ über eine Studie der Wirtschaftsuni Wien: Demnach hatten 47,2 Prozent der befragten Onlinehändler angegeben, dass die Elektronikindustrie den Händlern die Weiterverkaufspreise vorgebe und bei Unterschreitungen Druck ausübe, etwa durch Kündigung des Selektivvertrages oder Lieferverweigerung. Insgesamt wurden in dieser Branche – die Causa Samsung eingerechnet – bisher Geldbußen in Höhe von 6.222.000 Euro verhängt.

Samsung reiht sich in die lange Liste jener Unternehmen ein, die die Sache nicht bis zum bitteren Ende ausprozessiert haben, sondern sich mit den Wettbewerbshütern auf ein sogenanntes Settlement einließen. Das bedeutet, dass das Unternehmen die Verfehlung einräumt und bei der Aufklärung des Sachverhalts kooperiert. Im Gegenzug beantragt die Behörde beim Kartellgericht ein reduziertes Bußgeld.

Compliance wirkte mildernd

So lief es auch in diesem Fall. Laut BWB war das aber nicht der einzige Milderungsgrund: Das Samsung-Management habe „bereits vor Beginn der Kartelluntersuchungen der BWB im österreichischen Elektronikproduktehandel interne Compliance-Maßnahmen gesetzt“, zudem habe das Unternehmen auch noch weitere Schritte eingeleitet, um künftige Verstöße hintanzuhalten. Auch das sei bei der Bemessung des Bußgeldes berücksichtigt worden.

Spar wollte Rechtssicherheit

Settlements sind in Österreich gängig – die meisten Unternehmen, die bislang ins Visier der Wettbewerbshüter kamen, haben sich letztlich mit der Behörde geeinigt und auf diese Weise sich selbst und der BWB einen langwierigen Rechtsstreit vor Gericht erspart.

Aus Unternehmenssicht liegt einer der Vorteile auch darin, dass nach einem Settlement das Urteil des Kartellgerichts recht knapp ausfällt und die Details des Falles nicht an die Öffentlichkeit kommen. Der Lebensmittelkonzern Spar entschied sich zuletzt für eine andere Vorgangsweise und stritt die Sache vor Gericht aus. Sein Argument dafür: Man wolle rechtliche Klarheit für den Umgang mit Lieferanten schaffen.

Diese Klarheit kam den Konzern, wie berichtet, teuer, das Verfahren endete kürzlich vor dem OGH mit einer Rekord-Geldbuße von 30 Millionen Euro. Und das, obwohl bislang nur über eine einzige Produktgruppe – Molkereiprodukte – abgesprochen wurde, und zu etlichen weiteren Produkten noch Untersuchungen laufen. In erster Instanz war Spar noch deutlich billiger weggekommen, und zwar mit einem Zehntel des endgültig verhängten Bußgeldbetrages. Beide Seiten hatten gegen das Urteil jedoch Rechtsmittel ergriffen.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 05.11.2015)

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