Der Onlinehändler lockte Kunden mit Angaben wie "nur noch drei Artikel verfügbar". Jetzt reichte die Wettbewerbszentrale eine Unterlassungsklage beim Landgericht Berlin eingereicht.
Die Wettbewerbszentrale hat den Online-Modehändler Zalando wegen ihrer Ansicht nach irreführender Werbung verklagt. Es sei eine Unterlassungsklage beim Landgericht Berlin eingereicht worden, teilte die Kontrollinstitution der deutschen Wirtschaft am Donnerstag mit. Außergerichtlich habe man sich mit dem MDax-Konzern nicht einigen können. Es gehe darum, dass das Berliner Unternehmen bei verschiedenen Artikeln Kunden mit einem geringeren Warenvorrat als tatsächlich vorhanden gelockt habe.
So habe Zalando Angaben wie "noch drei Artikel" verfügbar gemacht, die bei Verbrauchern den Eindruck erweckt hätten, dass sie sich beeilen müssten. Die Mengen seien jedoch nicht wie zunächst angegeben entsprechend begrenzt gewesen. Zalando war zunächst nicht für eine Stellungnahme zu erreichen.
(APA/Reuters)