Fusionen: Soll Minister mitreden können?

Juristen verweisen auf das Beispiel Deutschlands.

Wien. Brauchen wir angesichts der Zielpunkt-Pleite Änderungen im Kartellrecht? Diese Frage warf kürzlich Handelsverband-Geschäftsführer Rainer Will auf. Er meinte im Ö1-„Mittagsjournal“, das Interesse, Arbeitsplätze zu erhalten, müsse wichtiger sein, als eine weitere Konzentration im Lebensmittelhandel zu verhindern.

In Fachkreisen wurde auch schon die Überlegung laut, ob es nicht sinnvoll wäre, in Österreich – wie in Deutschland – das Instrument der Ministererlaubnis einzuführen: Im Nachbarland können Unternehmen, denen eine Fusion aus wettbewerbsrechtlicher Sicht untersagt wurde, sich an den Wirtschaftsminister wenden. Dieser darf die Fusion erlauben, wenn der Zusammenschluss aufgrund gesamtwirtschaftlicher Vorteile oder überwiegender Interessen der Allgemeinheit gerechtfertigt werden kann. Auch Arbeitsplätze sind ein Argument. Ein aktueller Fall ist die Übernahme von Kaiser's Tengelmann durch Edeka: Hier haben die Wettbewerbshüter ihr Veto eingelegt, beide Handelsketten haben sich daraufhin an Minister Sigmar Gabriel gewandt. Der Ausgang ist noch offen.

Rechtsstaatlich vertretbar?

In Österreich ist die Sicherung von Arbeitsplätzen grundsätzlich kein Kriterium bei der Fusionskontrolle, entscheidend ist, ob eine marktbeherrschende Stellung entsteht oder verstärkt wird. BWB-Chef Theo Thanner schloss dennoch im Gespräch mit der „Presse“ auch solche Erwägungen nicht aus, als es um die Übernahme der Baumax-Standorte durch Obi ging. Rechtlich müsste jede Prüfung gleich ablaufen, sagte er. Aber: „Wir lassen volkswirtschaftliche Effekte nicht außer Acht. Die Sicherung von Arbeitsplätzen ist auch ein Punkt, den wir uns bei jeder Prüfung anschauen.“

Gäbe es auch in Österreich das Instrument der Ministererlaubnis, könnten außerwettbewerbliche Argumente auf dieser Ebene abgehandelt werden. Fraglich ist jedoch, wie es sich mit rechtsstaatlichen Grundsätzen verträgt, wenn ein Minister eine unabhängige Behörde quasi überstimmen kann. Andreas Mundt, Chef des deutschen Bundeskartellamts, meinte vor ein paar Wochen im Gespräch mit der „Presse“, es sicherte die Unabhängigkeit sogar. Denn es befreie die Behörde von politischen Erwägungen. (cka)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 10.12.2015)

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