Meinl Bank: Weinzierl darf bleiben, geht aber trotzdem

PK MEINL-BANK: VORSTAND PETER WEINZIERL
PK MEINL-BANK: VORSTAND PETER WEINZIERLAPA/HANS KLAUS TECHT
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Das Bundesverwaltungsgericht hat den FMA-Bescheid gegen Peter Weinzierl aufgehoben. Doch der Bankvorstand geht freiwillig.

Das Bundesverwaltungsgericht hat ein Machtwort gesprochen: Es hob am Donnerstag jenen Bescheid auf, mit dem die Finanzmarktaufsicht am 13. November der Meinl Bank auftrug, ihren Vorstand, Peter Weinzierl, wegen Unzuverlässigkeit und mangelnder Geldwäscheprävention abzuberufen. Dafür gab die FMA der Meinl Bank eine Frist von vier Wochen. Eine bedenklich kurze Frist, denn die Rechtsmittelfrist, die der Meinl Bank zu Verfügung stand, um den weitreichenden Bescheid zu bekämpfen, betrug ebenfalls nur vier Wochen.

Der Anwalt der Meinl Bank, Manfred Ketzer, konnte die Rechtsmittelfrist also nicht ausnutzen, sondern brachte die Beschwerde schon nach wenigen Tagen beim Bundesverwaltungsgericht ein. So war dem Gericht die Möglichkeit gegeben, noch binnen der Rechtsmittelfrist zu entscheiden. Doch damit konnte niemand rechnen, denn einerseits ist das BVwG chronisch überlastet, andererseits ist die Abberufung der beiden Meinl-Bank-Vorstände eine komplexe Rechtssache, die sich nur schwer in wenigen Tagen beurteilen lässt.

Zur Gänze aufgehoben

Doch offensichtlich hat das Bundesverwaltungsgericht erkannt, wie wichtig es schon aus rechtsstaatlicher Aspekten ist, hier rasch zu entscheiden. Und tat es. Statt dem Bescheid „nur“ aufschiebende Wirkung zuzuerkennen, hob es den Bescheid der FMA gleich zu Gänze auf.

In der Begründung seines Beschlusses (er liegt der „Presse“ vor) scheut das BVwG nicht davor zurück, mit der FMA hart ins Gericht zu gehen. „Die belangte Behörde hat sich mit diesem Sachverhalt nicht einmal ansatzweise auseinandergesetzt und keine Ermittlungen für die Beurteilungen der Angemessenheit der angeordneten Frist (..) durchgeführt“, heißt es auf Seite 15 des Beschlusses.

Bei sorgsamen Ermittlungen hätte die FMA zu einem anderen Bescheid kommen müssen, betont der Richtersenat. Auch macht das BVwG der FMA zum Vorwurf, dass die von der Behörde getroffenen Erwägungen unzureichend waren, um die Geschäftsleiter abzuberufen. „Wesentliche bewertungsrelevante Apekte und vor allem Sachverhaltselemente“ seien gänzlich außer Acht gelassen worden.

Nur auf dem Papier ein großer Erfolg

Doch was bedeutet dieser Beschluss nun für die Meinl Bank und ihren Vorstand Peter Weinzierl? Auf dem Papier ist die Entscheidung des BVwG ein großer Erfolg. Denn Weinzierl könnte nun weiterhin Vorstand bleiben, seine Abberufung ist hinfällig. Doch Weinzierl mag sich zwar freuen, hat sich aber dazu entschlossen, dennoch seinen Hut zu nehmen. Zum Wohle der Bank ziehe er sich zurück, aber „aus einer Position der Stärke“, wie es seitens der Meinl Bank hieß.

Samira Softic wird Nachfolgerin

Samira Softic wird ihm nachfolgen. Das erfuhr die „Presse“ aus informierten Kreisen. Die Meinl Bank wollte dazu noch nicht Stellung nehmen.

Softic hat vergangenen Montag hat den Fit and Proper-Test bei der Finanzmarktaufsicht bestanden, der für die Ausübung dieser Funktion eine Voraussetzung ist. Die 43-jährige arbeitet seit 1992 in der Meinl Bank. Nachdem sie zuerst im Bereich der Vermögensverwaltung tätig war, übernahm sie 2007 die Leitung der Stabstelle Bankorganisation und Procedure. Daneben ist sie für die prozessübergreifende Koordination und das Management der Zivilverfahren zuständig gewesen.

Mit ihr wird Stephan Coleman die Bank leiten. Er wurde schon im Oktober anstelle von Günter Weiß in den Vorstand berufen. Der Finanzmarktexperte Coleman wechelte bereits im Jahr 1999 von der Dresdner Kleinwort Benson London zur Meinl Bank, wo er den den Bereich Distressed Debt Trading und Cross Border Finance ausbaute. Im Wiener Hauptquartier war er zuletzt - gemeinsam mit dem ehemaligen CA-IB-Vorstand Klaus Requat - für den Bereich Corporate und Investment Banking verantwortlich.

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