Deutschland: Lego drängte Händler zu höheren Preisen

Toy Retailers Association Presents DreamToys In The Run Up To Christmas
Toy Retailers Association Presents DreamToys In The Run Up To ChristmasBloomberg
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Der Spielwarenhersteller musste in Deutschland ein Bußgeld in Höhe von 130.000 Euro zahlen. Vertriebsmitarbeiter haben Händler unter Druck gesetzt, damit diese die Preise für Lego-Produkte anheben.

Der Spielwarenhersteller Lego muss in Deutschland ein Bußgeld in Höhe von 130.000 Euro zahlen, weil er Händler zu höheren Preisen gedrängt hat. Vertriebsmitarbeiter von Lego hätten in den Jahren 2012 und 2013 Druck auf Händler in Nord-und Ostdeutschland ausgeübt, bei Artikeln unterschiedlicher Lego-Serien die Preise für Endkunden anzuheben, teilte das Bundeskartellamt am Dienstag in Bonn mit.

Die betroffenen Lego-Artikel seien in regelmäßig aktualisierten Listen festgehalten worden, ebenso die gezielt ausgewählten Händler, erklärte das Kartellamt. Hätten Händler niedrigere Preise von ihren Kunden verlangt als die in den Listen festgeschriebenen Endverkaufspreise, sei ihnen teilweise angedroht worden, die Liefermengen zu verknappen oder gar nicht zu liefern. Manchmal sei auch der Preisnachlass auf den Händlereinkaufspreis mit der Einhaltung der auf den Listen aufgeführten Endverkaufspreise verknüpft worden.

Händler müssen bei der Festlegung der Preise grundsätzlich frei sein. Da die Lego-Vertriebsleute ihren Abnehmern die Preise vorschreiben wollten, handelte es sich um eine kartellrechtlich unerlaubte vertikale Preisbindung.

Interne Ermittlungen

Lego habe nach der Einleitung des Verfahrens umfangreiche interne Ermittlungen vorgenommen und von Beginn an selbst maßgeblich zur Aufklärung des Sachverhalts beigetragen, erklärte Kartellamtspräsident Andreas Mundt. Das dänische Unternehmen habe organisatorische und personelle Konsequenzen gezogen. Dies sowie die einvernehmliche Beendigung des Verfahrens seien bei der Festsetzung der Strafe berücksichtigt worden.

Das Bußgeld ist noch nicht rechtskräftig. Legt die Lego GmbH Einspruch ein, würde das Oberlandesgericht Düsseldorf entscheiden.

(APA/AFP)

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