„Kein Schaden für die Republik Österreich“

Gericht ordnete Einstellung der Ermittlungen gegen Lansky an.

Wien. Die Ermittlungen gegen den Anwalt Gabriel Lansky wegen „mutmaßlicher Geheimdiensttätigkeit“ in der Causa Alijew führte zuletzt die Staatsanwaltschaft Linz. Es gibt dazu einen Einstellungsbeschluss des Landesgerichts Linz, gegen den die Staatsanwaltschaft Beschwerde erhoben hat.

Allein der Hauptakt dieses Verfahrenskomplexes (der nur einer von vielen im Kontext der Causa Alijew ist) besteht laut einer Mitteilung der Staatsanwaltschaft vom November „aus 28 Aktenbänden und umfasst ca. 17.000 Seiten“. Die Begründung des Einstellungsbeschlusses fiel im Vergleich dazu knapp aus: Sinngemäß heißt es darin, Lanskys Vorgehen erfülle – selbst wenn er Informationen an einen Geheimdienst weitergegeben haben sollte – schon deshalb den Staftatbestand nicht, weil Österreich kein Schaden entstanden sei. Er habe mit seiner „wenn auch sehr aggressiven Vertretungsstrategie lediglich erreichen wollen, dass ein (aus seiner Rollensicht) Straftäter in Österreich seiner gerechten Strafe zugeführt werden sollte“. (cka)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 04.02.2016)

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