OGH kippt variable Kaufpreise bei Bauträgerverträgen

Einfamilienh�user gebaut Neubaugebiet
Einfamilienh�user gebaut Neubaugebiet (c) imago/Manngold (imago stock&people)
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Betroffene könnten sich ein paar tausend Euro zurückholen, sagt ein Wiener Anwalt. Die Formulierung "Baukosten können sich nachträglich ändern" sei zu vage, urteilt das Höchstgericht.

Der Wiener Rechtsanwalt Gabriel Wutti sieht für Wohnungskäufer, die beim Kauf einer geförderten, in Bau befindlichen Wohnung eine flexible Kaufpreisvereinbarung unterschrieben hatten, gute Chancen, dass sie Geld zurückbekommen. Er verweist dabei auf ein aktuelles Urteil des Obersten Gerichtshofs (OGH).

Konkret geht es um Verträge, in denen steht, dass sich der auf die Baukosten entfallende Teil des Kaufpreises nach Fertigstellung des Baus nachträglich ändern kann. Laut Wutti war dies dem OGH aber zu unbestimmt, woraufhin dieser der variablen Verrechnung einen Riegel vorschob.

"Die Bedeutung dieser Entscheidung geht weit über den Einzelfall hinaus", so Wutti am Dienstag in einer Aussendung. Die bedeute nämlich, dass jeder, der vor knapp 20 Jahren, beim Kauf einer geförderten Wohnung an einen kommerziellen Bauträger eine Nachzahlung aufgrund einer solchen oder ähnlichen Klausel zahlen musste, zur Rückforderung samt Zinsen berechtigt ist."

Im konkreten Fall wurde dem Kläger eine Rückzahlung in Höhe von über 5.000 Euro gewährt, so Wutti.

(APA)


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