Soda statt Mineralwasser: Wiener Wirt zahlt Strafe

Glas mit Wasser und Zitronenscheibe - glass with water and a twist of lemon
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Bei einem Wiener Wirten wurde in Mineralwasserflaschen Hochquellwasser gefunden. Der Gastronom und seine Mitarbeiter kamen mit einer Diversion davon.

Der Vorwurf wog schwer: Der Wirt eines Wiener Innenstadt-Cafes und zwei seiner Mitarbeiter sollen regelmäßig leere Mineralwasserflaschen mit Soda befüllt und dann verkauft haben. Als das Marktamt im Jänner 2015 kontrollieren kam, wurde es auch fündig. Eine Gewerbsmäßigkeit konnte dem Trio bei einem Betrugsprozess in Wien nicht nachgewiesen werden, sie kamen mit einer Diversion davon, auf ein Strafverfahren wurde verzichtet.

Der Fall kam ins Rollen, weil eine ehemalige Kellnerin den Betrug bei der Polizei anzeigte. Daraufhin bekam der Lokalbetreiber am 8. Jänner 2015 Besuch vom Marktamt. In der Kühllade hinter der Schank befanden sich sowohl große, als auch kleine Mineralwasserflaschen. Bei etwa 15 dieser Flaschen waren allerdings bereits die Schraubverschlüsse beziehungsweise die Kronenkorken geöffnet. Als die Mitarbeiterin des Marktamtes die Lade bewegte, fielen ihr die Kronenkorken entgegen. Tatsächlich handelte es sich nicht um Mineral-, sondern um Wiener Hochquellwasser.

Wirt tippte auf Racheakt

Der Wirt habe gegenüber der Marktamtsmitarbeiterin "das Umfüllen der Flaschen nicht bestritten", wie sie vor Einzelrichterin Christina Salzborn berichtete. Das Wasser sei über die Weihnachtsfeiertage ausgegangen, zitierte sie den Wirt. Der Gastronom bestritt das vehement: "Da muss sie mich falsch verstanden haben." Der Wirt und seine Mitarbeiter konnten sich nicht erklären, warum sich Sodawasser in den Mineralwasserflaschen befand - und tippten auf Racheakte von früheren Mitarbeitern.

Weil nicht sichergestellt werden konnte, dass über einen längeren Zeitraum statt Mineral Soda verkauft wurde, endete der Prozess mit der Diversion. Die drei Angeklagten nahmen das Angebot an und müssen nun als Diversionsmaßnahme eine Geldbuße in der Höhe von je 600, 500 sowie 300 Euro bezahlen. Die Staatsanwaltschaft gab keine Stellungnahme ab.

(APA)

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