Bank stellte Kredit zu Unrecht fällig

Der Einwand gegen Verzugszinsen passte ihr nicht.

Wien.Ein Kreditnehmer erhebt bei seiner Bank Einwände gegen die Berechnung von Überziehungszinsen und Rückzahlungsspesen. Wie reagiert die Bank daraufhin? Sie stellt den gesamten Kredit fällig.

Das geht nicht, hat der Oberste Gerichtshof jüngst klargestellt (8 Ob 52/14a). Ein Kreditvertrag kann bei Vorliegen eines wichtigen Grunds gelöst werden, also wenn einer Partei die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses billigerweise nicht zugemutet werden kann. Wichtige Gründe sind vor allem Vertragsverletzungen oder der Verlust des Vertrauens in die Person des Vertragspartners. Keinen Grund stellt hingegen der Einwand gegen die Berechnung von Überziehungszinsen dar. Das müsse dem Kreditnehmer schon möglich sein, ohne gleich mit der Fälligstellung des gesamten Kredits rechnen zu müssen. (hec)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 11.02.2016)

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