Wie viel brächte eine ökologische Steuerreform wirklich?

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Steuern. Eine Wifo-Studie besagt, dass der österreichische Staat umweltschädlich fördert. Im Finanzministerium ist man da ganz anderer Meinung.

Wien. Bis zu 4,7 Mrd. Euro werden in Österreich jedes Jahr in Förderungen gesteckt, die auf die Umwelt negative Auswirkungen haben. Zu diesem Ergebnis kam jüngst das Wirtschaftsforschungsinstitut (Wifo) in einer Studie im Auftrag des Klima- und Energiefonds. Eine Summe, die selbst die Autorinnen der Studie als „überraschend hoch“ bezeichneten. Wifo-Chef Karl Aiginger fand noch deutlichere Worte. Das österreichische Steuersystem lenke „unvorstellbar ungeschickt“. Die steuerlichen Begünstigung von Diesel, die Pendlerpauschale, die Energieabgabenvergütung für energieintensive Industrie, aber auch die Wohnbauförderung wurden in der Studie als Beleg angeführt.

Doch sind die dort angeführten Schätzungen realistisch? Ist das Potenzial einer „ökologischen Steuerreform“ so groß, wie das Wifo behauptet? Im Finanzministerium sieht man das ganz anders. Das genannte Volumen sei unrealistisch, schreiben Gunter Mayr, Sektionschef für Steuerpolitik und Steuerrecht im Finanzministerium, und Sandra Müllbacher, Referentin in der Abteilung Steuerschätzung im Finanzministerium in einem Beitrag in der Aprilausgabe der Fachzeitschrift „Steuer- und WirtschaftsKartei“. Darin versuchen sie, die Kritik des Wifo zu entkräften. Um das Potenzial einer ökologischen Steuerreform realistisch einschätzen zu können, müssen auch die möglichen Folgeeffekte, die Verhaltensanpassungen, die sie mit sich bringen können, und auch die rechtlichen Rahmenbedingungen beachtet werden.

Profit vom Tanktourismus

Das hat das Wifo in seiner Studie nach Meinung von Mayr und Müllbacher offenbar nicht ausreichend getan. Ein Beispiel? In der geringeren Besteuerung von Diesel gegenüber Benzin sieht das Wifo eine umweltschädliche Subvention in der Höhe von 640 Mio Euro. Tatsächlich profitiere das Mineralölsteueraufkommen in Österreich aber seit Jahren von den niedrigen Steuersätzen, betonen die Verfasser des Artikels. Nach Schätzungen des Landwirtschaftsministeriums entfielen etwa 30 Prozent der verkauften Treibstoffe auf den sogenannten Tanktourismus. Darunter ist in Österreich gekaufter, aber im Ausland verfahrener Treibstoff zu verstehen. Insbesondere Frächter tankten auf dem Weg von Deutschland nach Italien in Österreich. Und sie täten das wahrscheinlich nicht mehr, würde der Mineralölsteuersatz angehoben werden. Womit die vom Wifo angeführten Einnahmen den Experten als nicht realistisch erscheinen. Denn neben dem generellen Nachfragerückgang und dem Entfall des Tanktourismus seien auch ein etwaiger „umgekehrter“ Tanktourismus zu berücksichtigen. Ihr Fazit: Das Dieselprivileg abzuschaffen wäre sowohl aus budgetärer als auch aus umweltpolitischer Sicht völlig unbefriedigend. Der Verkehr – also Emissionen wie Immissionen – bliebe in Österreich, die Steuereinnahmen allerdings nicht.

Neben dem Dieselprivileg ist dem Wifo auch die Pendlerpauschale ein Dorn im Auge. Sie schlägt jährlich mit etwa 560 Mio. Euro zu Buche. Menschen, die sich dafür entscheiden, mit den öffentlichen Verkehrsmitteln zur Arbeit zu fahren, sollten mehr unterstützt werden als jene, die sich für das Auto entscheiden, argumentierte das Wifo. Eine griffige Maßnahme wäre, sie überhaupt zu streichen, was Länder wie Großbritannien, Italien und die USA getan haben.

Die Krux der Pendlerpauschale

Das aber geht so einfach nicht, sind die Experten des Finanzministeriums überzeugt. Mit der Pendlerpauschale werden bei Dienstnehmern die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte pauschal abgegolten. Selbstständige können ihre tatsächlichen Fahrtkosten als Betriebsausgabe absetzen.

Rechtlich wäre es unzulässig, ausschließlich bei Dienstnehmern die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsort steuerlich nicht zu berücksichtigen, so die Autoren. Bliebe noch die Möglichkeit, einfach für alle Steuerpflichtigen (auch für Selbstständige) die steuerlichen Begünstigungen für die Fahrt zum Arbeitsort zu streichen. Doch auch hier haben Mayr und Müllbacher Bedenken: In Deutschland habe das Bundesverfassungsgericht schon im Jahr 2008 das sogenannte Werkstorprinzip als verfassungswidrig aufgehoben, wonach Arbeit quasi erst nach dem Werkstor beginnen soll. Nur Fernpendler durften ihre Aufwendungen für die Fahrt zum Arbeitsplatz absetzen. Und auch in Österreich würde eine vergleichbare Regelung nicht vor dem Verfassungsgerichtshof bestehen, sind die Verfasser überzeugt. Der Vorschlag des Wifo, die steuerlichen Begünstigungen gänzlich zu streichen, sei daher schon aus rechtlicher Sicht gar nicht möglich.

All ihre Einwände hießen freilich nicht, dass eine weitere Ökologisierung des Steuersystems nicht zu begrüßen sei, so Mayr und Müllbacher. Ein gewisses Potenzial böten die von der Wifo-Studie angesprochenen Bereiche sehr wohl. Lohnend wäre noch, eine Vereinheitlichung der unterschiedlichen Energieabgaben und eine Erhöhung der Elektrizitätsabgabe „anzudenken“, geben sie zu bedenken.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 31.03.2016)

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