Wüstenrot kündigt "überbesparte" Bauspar-Altverträge

PK BAUSPARKASSEN GESCHAEFTSENTWICKLUNG 2006: RIESS-PASSER
PK BAUSPARKASSEN GESCHAEFTSENTWICKLUNG 2006: RIESS-PASSERAPA
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Der OGH hat eine Zinssenkung bei 7000 Kunden für unzulässig erklärt. Wüstenrot erklärte nun, man werde diese Verträge kündigen.

Die Salzburger Bausparkasse Wüstenrot wird nach einer für sie nachteilig ausgefallenen Entscheidung des Obersten Gerichtshofes (OGH) ihre hochverzinsten Altbausparverträge kündigen. Betroffen davon seien nur „überbesparte Verträge mit teilweise Einlagen bis zu zwei Mio. Euro, die zu 2,8 Prozent verzinst sind“, kündigte Wüstenrot-Chefin Susanne Riess am Dienstagabend gegenüber der APA an. Im Oktober 2013 hat Wüstenrot rund 7000 Kunden, die ihren Bausparvertrag bereits länger als sechs Jahre hatten, angeschrieben und ihnen mitgeteilt, dass die Zinsen auf die Guthaben, die die vertraglich vereinbarte Summe überstiegen hatten, einfach auf 0,1 Prozent gesenkt würden. Vorher hatten sie im Schnitt 2,19 Prozent im Jahr erhalten – einen sehr lukrativen Zinssatz.

„Formaler Fehler“

Doch so einfach könne es sich Wüstenrot nicht machen, entschied der OGH (5 Ob 160/15p) jüngst. Dieser Schritt sei rechtswidrig, Wüstenrot müsse die Zinssenkung zurücknehmen. Ein Vertrag müsse nämlich die Möglichkeit des Widerspruchs und die Frist für dessen Ausübung enthalten. „Wir haben durch zwei Instanzen gewonnen, beim OGH durch einen formalen Fehler verloren“, bedauerte Riess. Um welchen Fehler es sich gehandelt hat, sagte sie nicht. Tatsächlich hatte das Berufungsgericht die Meinung vertreten, dass es gar keiner vertraglichen Regelung bedürfe und eine De-facto-Änderung mit Einräumung einer Widerspruchsfrist für den Kunden bereits bei Erfüllung der Voraussetzungen nach dem Konsumentenschutzgesetz genüge.

Die Arbeiterkammer goutiert Riess' Ankündigung nicht: Die Rechtslage zur Kündigung von alten hochverzinsten Bausparverträgen sei auch nach dem OGH-Urteil unklar. „Dazu gibt es in Österreich noch keine Judikatur. In Deutschland ist ein Verfahren in zweiter Instanz zugunsten eines Bausparers ausgegangen“, erklärte Robert Panowitz von der AK.

(APA/Red.)

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