Atomausstieg kommt EnBW teuer

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GERMANY-ENERGY-TRADE-FAIRAPA/AFP/PATRIK STOLLARZ
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Der Energieanbieter klagte einfach zu spät.

Nach der Fukushima-Katastrophe im März 2011 hatten die deutsche Bundesregierung und die Landesregierung Baden-Württemberg entschieden, die Kernkraftwerke Neckarwestheim I und Philippsburg I müssten für mindestens drei Monate abgeschaltet werden. Das ordnete das Landesministerium auch umgehend an. Der deutsche Energieanbieter EnBW fuhr die Kraftwerke zwar sofort hinunter, äußerte jedoch gleichzeitig erhebliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Anordnung. Rechtlich unternahm der Energieriese jedoch dagegen nichts, da man „die Akzeptanz des Unternehmens in der Gesellschaft und in der Politik nicht habe gefährden wollen“, so die offizielle Begründung des Konzerns. Aus demselben Grund verzichtete EnBW auch darauf, die beiden Kraftwerke nach Ablauf der Anordnung wieder in Betrieb zu nehmen.

Ein kostspieliger Fehler, wie sich das Management nach der gestrigen Entscheidung des Landesgerichts Bonn nun vorwerfen muss. EnBW habe heute keinen Anspruch auf Schadenersatz mehr, befand das Gericht nun und wies die 260-Millionen-Euro-Klage ab.

Dabei hätte EnBW durchaus Aussicht auf Erfolg gehabt. Denn die Anordnung der Landesregierung 2011 sei ohne konkrete Anhaltspunkte für etwaige Gefahren des Kraftwerks erfolgt und nach dem Gesetz daher nicht gerechtfertigt gewesen. Dem Energieproduzenten sei auch tatsächlich erheblicher Schaden entstanden. Doch EnBW habe eben auf alle Rechtsmittel verzichtet, muss sich ergo vorwerfen lassen, den Schaden weder vorsätzlich noch fahrlässig abgewendet zu haben. Wer zu spät kommt, den bestraft die Zeit.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 07.04.2016)

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