OGH: Gebühr für Kredite in Österreich zulässig

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Niederlage für Konsumentenschützer: Der OGH hält - anders als das Höchstgericht in Deutschland - die Kreditbearbeitungsgebühr für zulässig.

Anders als der deutsche Bundesgerichtshof sieht der Oberste Gerichtshof in Österreich eine Kreditbearbeitungsgebühr für zulässig. Das teilte der Verein für Konsumenteninformation (VKI), der im Auftrag der Arbeiterkammer Vorarlberg geklagt hatte, am Mittwoch in einer Aussendung mit. Dem OGH zufolge kann die Kreditbearbeitungsgebühr nicht inhaltlich geprüft werden, weil es sich um eine zu vereinbarende Hauptleistung handelt. Zuvor hatte die Unterinstanzen die Gebühr als gröblich benachteiligend angesehen ("Die Presse" berichtete). Auch das will der OGH so nicht stehen lassen. Die Bonitätsprüfung – ein Argument für dieses Entgelt – diene nämlich dem Schutz des einzelnen Kreditnehmers.

Auch die wertabhängige Gebührengestaltung (ein Prozent beziehungsweise fünf Prozent der Kreditsumme) sei laut OGH zulässig, finden sich doch vergleichbare Gebührengestaltungen vielfach in der österreichischen Rechtsordnung, etwa bei Maklern und Anwälten. Derartige Entgelte seien seit Jahrzehnten üblich Würde man – so der OGH – die Verrechnung eines Bearbeitungsentgelts nachträglich für unzulässig erklären, hätte dies zur Folge, dass die Kunden den Kredit zu einem niedrigeren Entgelt als dem vertraglich vereinbarten Effektivzins erhielten.

"Gegen die Verbraucherinteressen entschieden"

Die Banken hätten dem OGH offenbar erfolgreich erfolgreich vermittelt, dass sie "eine Rückzahlung dieser Entgelte nicht stemmen könnten", so Beate Gebmann, zuständige Juristin im Bereich Recht im VKI. Daher habe der OGH "leider eindeutig zugunsten der Banken und gegen die Verbraucherinteressen" entschieden, kritisiert sie. "Weshalb eine Bonitätsprüfung Kosten verursachen würde, die bei kleinem Kreditbetrag geringer und bei höherem Kreditbetrag höher sind, ist nicht nachvollziehbar".

(Red.)

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