Umfahrung Schützen: Höchstgericht kippt Enteignungen

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VerwaltungsgerichtshofMichaela Bruckberger
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Die Straße führt jetzt über Privatgrund, die Rechtsfolgen sind unüberschaubar.

Wien. Paukenschlag im jahrelangen Rechtsstreit um die Umfahrung Schützen am Gebirge: Der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) gab enteigneten Grundbesitzern recht und hob die Enteignungsbescheide auf (2015/06/0001, 2014/06/0047). Die Konsequenz: Die Straße, die seit Ende 2014 in Betrieb ist, führt jetzt über Privatgrund – mit noch unabsehbaren rechtlichen Folgen.

Alles begann damit, dass die Umfahrung ohne Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) errichtet wurde. Das Land entschied per Feststellungsbescheid, es sei keine nötig. Die Anrainer hatten dabei keine Parteistellung, mussten den Bescheid aber trotzdem im Enteignungsverfahren gegen sich gelten lassen.

Inzwischen entschied der EuGH jedoch in einem anderen Fall – es ging um ein Fachmarktzentrum in Klagenfurt – dass das unionsrechtswidrig ist und ein solcher Bescheid betroffene Nachbarn nicht bindet. Damit waren auch für Schützen die Weichen gestellt. Für den Betrieb der Straße gebe es nun keine Rechtsgrundlage mehr, sagt Anwalt Lothar Stix, der mehrere Beschwerdeführer vertreten hat. Das Land sieht das konträr: Eine Sperre sei nicht nötig, für einen Ersatzbescheid habe man nun drei Jahre Zeit. Das Projekt sei „auf Herz und Nieren überprüft“ und auf Basis gültiger Bescheide umgesetzt worden, so Landesrat Helmut Bieler zur „Presse“. (cka)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 12.05.2016)

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